Betreff
Anpassung der Elternbeiträge in der Schülerbetreuung Schwartbuck und Schönberg
Vorlage
SV/BV/158/2024
Aktenzeichen
I.4.1 / III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.11.2023 beantragt die Schulleitung der Grundschule Schwartbuck die Einrichtung einer Frühbetreuung an der Betreuten Grundschule in Schwartbuck in der Zeit von 07:00 bis 08:00 Uhr.

 

Es kommen einige Schüler*innen aufgrund der Busverbindungen bereits um 07:00 Uhr an der Schule an, und sind bis Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände unbeaufsichtigt.

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt zur ersten Stunde. Der Zwischenzeitraum von Ankunft Bus bis zur ersten Stunde obliegt den Eltern. Mit der Anmeldung zur Schülerbetreuung wird die Betreuung übernommen.

 

Auch berufstätige Eltern fragen immer wieder nach der Einrichtung einer Frühbetreuung.

 

Auf dem Infoabend im November haben 20 Eltern bereits Interesse an solch einer Angebotserweiterung bekundet.

 

Die Räumlichkeiten der Schülerbetreuung am Nachmittag stünden für die Betreuung vor dem Unterricht zur Verfügung.

 

Eine Personalbedarfsprüfung hat einen Personalfehlbedarf von 10,71 Stunden / Woche ergeben. Daraus würden jährliche Mehrkosten von rd. 13.000 € entstehen.

 

Diese gewünschte Angebotserweiterung und die allgemeine Kostensteigerung wurde zum Anlass genommen, die Elternbeiträge in den Schülerbetreuungseinrichtungen in Schwartbuck und Schönberg neu zu kalkulieren.

 

Es ergibt sich folgendes Bild (siehe auch Anlage „Kalkulation und Gegenüberstellung Elternbeiträge und Hort“:

 

Ausgehend von einer Vollbelegung würden in Schwartbuck in 2024 aktuell 26,95 % der Gesamtkosten durch Elternbeiträge gedeckt, bei Realisierung der beantragten Erweiterung steigt die rechnerisch mögliche Deckung auf 27,29 %. In der Schülerbetreuung Schönberg würde bei Vollauslastung eine Deckungsquote durch Elternbeiträge von 46,02 % erreicht. Die tatsächliche Auslastung der Einrichtungen beträgt aktuell in Schwartbuck 65,07 % und in Schönberg 76,62 %. Dies führt zu tatsächlichen Elternbeitragsdeckungsquoten von 21,15 % in Schwartbuck und 30,64 % in Schönberg.

 

Die aktuell gültige Schülerbetreuungssatzung des Schulverbandes setzt die Elternbeiträge pro gebuchte Betreuungswochenstunde für Schwartbuck und Schönberg unterschiedlich fest und zwar für Schwartbuck mit 4,37 € und für Schönberg auf 5,66 € (Entspricht Deckelungsbetrag für Kindertagesstätten). Es böte sich an, den Elternbeitrag in Schwartbuck auf das Schönberger Niveau anzuheben, damit ließe sich eine Ergebnisverbesserung um rd. 4.000 € jährlich erzielen, bei der tatsächlichen Auslastung steigt damit die Deckungsquote auf 22,71%.

 

Anzumerken ist, dass der Schulverband in seiner Satzung für die Schülerbetreuungseinrichtungen die gleichen Regelungen für eine Geschwister- und eine einkommensabhängige Beitragsminderung, wie in Kindertagesstätten anwendet. Für Kindertagesstätten, also auch für den Hort des Schulverbandes in Schönberg, sind diese gesetzlich vorgegeben. Dort werden die Einnahmeausfälle aus diesen Ermäßigungen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Plön) jedoch zu 100 % erstattet. Außerdem deckelt das Kindertagesförderungsgesetz für Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen den Elternbeitrag pro Betreuungswochenstunde auf 5,66 € monatlich.  Für Schülerbetreuungseinrichtungen ist beides nicht der Fall, d.h. eine Erstattung des Einnahmeausfalls aus Elternbeitragsminderungen erfolgt nicht, diese hat der Schulverband selbst zu tragen, er kann aber auch Beiträge über dem Deckelungssatz für Kindertageseinrichtungen festsetzen. Die Gesamtermäßigung beträgt in Schwartbuck pro Jahr rd. 12.000 €, in Schönberg 31.700 €.

 

Zu beachten ist, dass ab 2026 der Rechtsanspruch auf eine Grundschulbetreuung eingeführt wird. Da diese bundesgesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII geregelt wird und dort § 90 die Kostenbeteiligung und die Ermäßigung aus sozialen Gründen ermöglicht, was landesgesetzlich im Kindertagesförderungsgesetz für Kindertageseinrichtungen verbindlich festgeschrieben wurde, ist damit zu rechnen, dass der Landesgesetzgeber auch für die Inanspruchnahme der Grundschulbetreuung mit dem Beginn des Rechtsanspruches entsprechende Regelungen trifft.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Antrag der Grundschule Schwartbuck

-       Kalkulation und Gegenüberstellung Elternbeiträge Schülerbetreuung und Hort

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung die Einrichtung einer Frühbetreuung in der Betreuten Grundschule in Schwartbuck Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr ab dem Schuljahr 2024 / 2025, und die hierfür erforderliche Einrichtung einer Stelle.

 

Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung die notwendige Anpassung der Schülerbetreuungssatzung, inklusive einer Anpassung des Elternbeitrages für die Nutzung der Schülerbetreuung in Schwartbuck auf 5,66 € pro Betreuungsstunde, zu erarbeiten und den Gremien rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Schuljahres zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.