Sachverhalt:
Mit dem
Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts
abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr
Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
führen müssen.
In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde
Lutterbek vorgelegt.
Der
Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den
entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans
werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach
Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.
Die
Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung
vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen
für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im
Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
ab.
In der
Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse der Ein- und
Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus
investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der
Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem
Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.
Die dritte
Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten
(Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich
die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der
vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 27.400 EUR aus.
Den Erträgen von 597.300 EUR stehen Aufwendungen von 569.900 EUR gegenüber. Im
Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 577.500
EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 518.300 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit +59.200
EUR.
Den Einzahlungen
aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 61.000 EUR stehen
Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von
Krediten) von 117.900 EUR gegenüber.
Im Saldo
verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln von + 2.300 EUR. Von daher
musste keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der investiven Auszahlungen
eingeplant werden.
Die Hebesätze
der Realsteuern sind in unveränderter Höhe veranschlagt worden.
Beschlussvorschlag für den Haupt-
und Finanzausschuss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit
dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf