Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/147/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt des Schulverbandes Probstei vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplanes werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

 

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

 

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder -unterschuss ab.

 

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Schulverbandes (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Bilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letztes kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen von 6.982.600 € aus. Zur Erreichung des ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ist eine Verbandsumlage in Höhe von 3.170.900 € erforderlich.

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 erhöht sich die Umlage um 226.600 €. So betrug 2023 die Umlage je Schüler*in noch 2.879,99 € während sie sich nunmehr auf 2.977,37 € je Schüler*in beläuft. Berechnungsgrundlage sind die Durchschnittswerte der Schüler der letzten 3 Jahre. (3.170.900€ : 1.065 verbandsangehörige Schüler*innen)

 

Der gestiegene Umlagebedarf im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus gestiegenen Personalkosten durch Tarifanpassungen (+5,5 % plus Inflationszulage) sowie die Erhöhung des Stellenkontingentes von 41,47 Stellen auf 44,22 Stellen, Mehraufwendungen für die Unterhaltung und Instandhaltung, die durch die Schulbereisung dokumentiert worden sind sowie Mehraufwendungen für Zinszahlungen an Kreditinstitute. Die Neubauten Schule sowie Sporthalle werden lt. Plan im Jahr 2024 fertig gestellt, eine Kreditfinanzierung über 15,2 Mio € ist im Jahr 2024 erforderlich.

 

Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Veranschlagung von Abschreibungen in Höhe von 814.900 €, hier stehen die Auflösung von Sonderposten von 392.500 € gegenüber. Die Belastung für den Ergebnishaushalt beläuft sich somit auf 422.400 €.

Im Finanzplan werden die tatsächlichen Tilgungsleistungen für bestehende Kreditverpflichtungen veranschlagt. Diese betragen 783.000 € im Jahr 2024 und liegen somit um 360.600 € über den veranschlagten (bereinigten) Abschreibungen. Dieses resultiert aus 80 Jahren Abschreibungslaufzeit für Gebäude demgegenüber sind Kredite mit max. 50 Jahren Laufzeit zu bekommen.

 

Als Finanzmittelfehlbetrag werden 360.600 € ausgewiesen, hier stehen 26.751.900 € Einzahlungen 27.112.500 € Auszahlungen gegenüber.

 

Investitionen sind geplant in Höhe von 20.161.800 €, die durch Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 4.883.500 € gedeckt werden. Die Finanzierung erfolgt über eine Kreditaufnahme in Höhe von 15.278.300 €

 

Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz wird die Liquidität und das Eigenkapital des Schulverbandes ausgewiesen.

 

Abschließend die Entwicklung der Schülerzahlen:

Jahr 2021 insgesamt 1.474  1.011 verbandsangehörig sowie 463 Gastschüler*innen.

Jahr 2022 insgesamt 1.582   1.067 verbandsangehörig sowie 515 Gastschüler*innen.

Jahr 2023 insgesamt 1.620   1.117 verbandsangehörig sowie 503 Gastschüler*innen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf