Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Beschluss gefasst,
für die Freiwillige Feuerwehr als Ersatzbeschaffung für das vorhandene TSF-W,
Baujahr 1996, einen TSF-W mit Allradfahrgestell im Kalenderjahr 2022 als gemeinsame
Beschaffung mehrerer Kommunen über einen externen Dritten zu beschaffen.
Hierfür wurde ein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des
Feuerlöschwesens an den Kreis Plön gerichtet.
Die Bewilligung in
Höhe von 65.000,00 EUR galt für das Haushaltsjahr 2022, hat sich automatisch um
12 Monate verlängert, da die Zuweisung in 2022 nicht voll in Anspruch genommen
wurde und läuft nun mit Ablauf des 31.12.2023 aus.
Zwischenzeitlich
wurde ein gebrauchtes LF 8/6, Baujahr 1992, vom Zweckverband Am Sandberg als
Ersatz für das TSF-W beschafft.
Dieses wurde als
Übergangslösung beschafft und wird in den nächsten Jahren zu ersetzen sein.
Zum 01.01.2024 tritt
die neue Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens im Kreis Plön in Kraft.
Hiernach werden Beschaffungsvorhaben, vorrangig Fahrzeuge, welche nach
Feuerwehrbedarfsplan erforderlich sind, nach einer Prioritätenliste gefördert.
Der Fördersatz
richtet sich nach der finanziellen Leistungskraft der antragstellenden
Gemeinde.
Für Beschaffungen
der Gemeinde Prasdorf sieht diese lediglich eine Förderung in Höhe von 13% vor.
Für ein TSF-W sind als Kostenhöchstbetrag 130.000,00 EUR festgesetzt.
Demnach kann zur
Beschaffung eines maximal 48 Monate alten TSF-W eine Förderung von höchstens
16.900,00 EUR erzielt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, dass ein Antrag auf Verlängerung der Zuweisung
über das Kalenderjahr 2023 hinaus an den Kreis Plön gerichtet werden soll.
Sollte der
Verlängerung zugestimmt werden, muss mit der Beschaffung im Kalenderjahr 2024
begonnen werden.