Sachverhalt:
Mit dem
Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts
abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr
Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
führen müssen.
In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde
Fiefbergen vorgelegt.
Der
Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den
entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans
werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach
Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.
Die
Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung
vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen
für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im
Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
ab.
In der
Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Di dritte
Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten
(Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich
die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der
vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 2.400 EUR aus.
Den Erträgen von 974.200 EUR stehen Aufwendungen von 971.800 EUR gegenüber. Im
Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von
913.600 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 881.200
EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit
+32.400 EUR.
Demgegenüber
stehen Auszahlungen für Investitionen von 30.000 EUR sowie Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) von 19.000 EUR.
Im Saldo
verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -16.600 EUR. Auf die
Aufnahme bzw. Veranschlagung einer Kreditaufnahme wird verzichtet, da die
Gemeinde Fiefbergen über ausreichend liquide Mittel verfügt. Dieses wird jedoch
erst nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Mitte 2024 auch sichtbar.
Weitere Erläuterungen zum
vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des
Finanzausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.