Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
BRODE/BV/075/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Brodersdorf vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

 

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und –abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.

 

Di dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 38.600 EUR aus. Den Erträgen von 705.400 EUR stehen Aufwendungen von 666.800 EUR gegenüber. Insbesondere bei den Steuererträgen und den Finanzzuweisungen kann die Gemeinde Brodersdorf im Vergleich zum Vorjahr deutliche Ertragszuwächse verzeichnen. Einerseits wurden die Hebesätze der Realsteuern den Landesempfehlungen entsprechend festgesetzt, andererseits führt die Neufestsetzung der sog. Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile zu Mehrerträgen. Die genannten Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre nach entsprechenden Steuerstatistiken neu festgesetzt.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.