Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 20.01.2022
Vorlage
LABOE/BV/727/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.10.2023 Eckpunkte für eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Einen entsprechenden Beschlussauszug füge ich bei.

 

Im Raum stand noch eine etwaige Änderung des § 15 Hauptsatzung. Zu klären war hierzu noch die Frage, welche Veröffentlichungsmöglichkeiten bestehen, die den besonderen Erfordernissen des Baugesetzbuches rechtlich Genüge tun.

 

Die Hauptsatzung regelt in § 15 bisher folgendes:

 

(1)    Satzungen der Gemeinde werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amt-probstei.de/Buergerservice bekanntgemacht.

 

(2)    Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Amt Probstei, Knüll 4, 24217 Schönberg, zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten.

 

(3)    Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

 

(4)    Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

(5)    Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden in der „Ostholsteiner Zeitung“ der Tageszeitung „Kieler Nachrichten“ bekanntgemacht. Der Inhalt der nach dem Baugesetzbuch erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

 

Dies entspricht dem Satzungsmuster.

 

Das Hauptsatzungsmuster sieht hierzu nämlich folgende Regelungsmöglichkeiten vor:

(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden in der Zeitung.../ im Bekanntmachungsblatt ... / durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich ... befinden, bekannt gemacht. Der Inhalt wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

 

Das Baugesetzbuch regelt in § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 folgendes:

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen (§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB).

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

 

Diese Möglichkeit des Zugangs muss nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt gemacht werden. Nach den Regelungen der Bekanntmachungsverordnung ist zwar grundsätzlich eine ausschließliche Internetbekanntmachung möglich, die die Hauptsatzung der Gemeinde Laboe auch grundsätzlich vorsieht. Für eine ortsübliche Bekanntmachung nach dem BauGB genügt diese Form aber nicht. Hierauf hat das Innenministerium mit einem Erlass vom 05. Januar 2021 hingewiesen.

 

Eine aktuelle Rückfrage bei der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass der o.g. Erlass und das o.g. Satzungsmuster weiterhin Gültigkeit haben.

 

Die Gemeinde hat also entsprechend dem Satzungsmuster folgende Möglichkeiten einer Regelung:

 

„(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden…..

 

Alternative 1

…… in der Zeitung „Probsteier Herold“ bekanntgemacht. Der Inhalt der nach dem Baugesetzbuch erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.“

 

Alternative 2:

……durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich

 

am Rathaus, Reventloustraße 20,

am Dellenberg an der Einmündung Schulstraße,

am Brodersdorfer Weg an der Einmündung Bullbrücke

 

befinden, bekanntgemacht. Der Inhalt der nach dem Baugesetzbuch erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.“

 

Alternative 3:

 

ð    Keine Änderung; es bleibt bei der Veröffentlichung in der KN.

 

An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass „Laboe aktuell“ als sog. Monatsmagazin kein Bekanntmachungsblatt i.S.d. Satzungsmusters ist. Eine Veröffentlichung dort kann daher nur ein zusätzlicher Service sein.

 

In der Anlage übersende ich Ihnen einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung.


Beschlussvorschlag:    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 20.01.2022 gemäß dem vorliegenden Entwurf mit folgender Maßgabe:

 

·         Zu Ziffer 5 des Satzungsentwurfs wird Alternative 1 beschlossen.

·         Zu Ziffer 5 des Satzungsentwurfs wird Alternative 2 beschlossen. 

·         Ziffer 5 des Satzungsentwurfs wird gestrichen.