Sachverhalt:
In
der Anlage wird der Entwurf einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für
das Jahr 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die
Haushaltssatzung, die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen
ist, enthält folgende Festsetzungen:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
Es
werden festgesetzt:
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt - gegenüber dem Vorjahr
unverändert - festgesetzt:
Allgemeines
Die
wirtschaftliche Situation hat sich im Jahr 2010 nach der schwersten
Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wieder
verbessert. So ist der ifo-Geschäftsklimaindex seit Mitte des Jahres 2010
angestiegen. Einige wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute und
Institutionen rechnen mittlerweile mit einem Wirtschaftswachstum von über 2 %
im Jahr 2010.
Demgegenüber
betrug im Jahr 2009 der Rückgang des Bruttoinlandsproduktes noch 5 %, wobei
Schleswig-Holstein mit einem Rückgang von lediglich 1,9 % im Ländervergleich
relativ gering betroffen war. Grund für diesen vergleichsweise geringfügigen
Rückgang ist die mittelständische Struktur der schleswig-holsteinischen Wirtschaft.
Auch
der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Die Daten im Jahr 2010 zeigen für
Schleswig-Holstein eine deutliche Entspannung am Arbeitsmarkt an. So liegt
Schleswig-Holstein mit einer Arbeitslosenquote von 7,4 % im Juli 2010 auf dem
5. Platz unter den Bundesländern. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im
Bundesgebiet betrug zum gleichen Zeitpunkt 7,6 %.
Die vorstehend beschriebenen positiven Faktoren werden sich voraussichtlich auf die Entwicklung der Steuereinnahmen auswirken. Der „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ hat Anfang November 2010 seine mittelfristige Steuerschätzung vom Mai 2010 für die Jahre 2010 bis 2012 auf der Grundlage revidierter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen in den Monaten Januar bis September 2010 überprüft. Nach den regionalisierten Ergebnissen werden die gemeindlichen Einkommen- und Umsatzsteueranteile höher ausfallen als dies in der Mai-Steuerschätzung erwartet wurde.
Keine
Entwarnung kann allerdings für den kommunalen Finanzausgleich gegeben werden.
Der nach der November-Steuerschätzung aktualisierte Entwurf des
Landeshaushaltes weist für das Finanzausgleichsjahr 2011 für den
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erhebliche Einbrüche auf. Zwar weisen
die Grund- und Garantiebeträge, welche den Gemeinden nach der gegenwärtigen
Planung des Landes in Aussicht gestellt werden, im Jahr 2011 keine dramatischen
Einbrüche auf, jedoch ist damit zu rechnen, dass nach einer Steigerung von 7 %
im Jahr 2012 im Jahr 2013 mit einem Rückgang von 13 % zu rechnen sein wird.
Der
vorgelegte Entwurf basiert auf den Daten des Haushaltserlasses des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 23.09.2010 sowie auf dessen
Ergänzungen bzw. Aktualisierungen vom 17.11.2010. Der vorgelegte Entwurf
schließt im Verwaltungshaushalt ohne Defizit ab. Der Vermögenshaushalt ist
ausgeglichen; dieser Ausgleich im Vermögenshaushalt kann jedoch nur durch die
Veranschlagung und Aufnahme eines Kredites in Höhe von 420.700,00 EUR erreicht
werden.
Die
haushaltsrechtlichen Leitlinien, die durch den Haushaltserlass aufgestellt
werden, spiegeln sich insbesondere in den Veranschlagungen innerhalb des
Unterabschnittes (UAB) 9000 des Verwaltungshaushaltes wieder, der den Großteil
der Einnahmen erwirtschaftet. Der vorgelegte Entwurf setzt die Empfehlungen des
Haushaltserlasses um und bezieht die Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem
November 2010 ein.
Die
mittelfristige Finanzplanung ist ausgeglichen.
Verwaltungshaushalt
Ausgehend
von diesen Grunddaten erwirtschaftet der UAB 9000 des Verwaltungshaushaltes
einen positiven Finanzierungsbeitrag von 3.131.500,00 EUR. Dies stellt
gegenüber der Veranschlagung für 2010 eine Verbesserung von 55.300,00 EUR dar.
Für
den Ausgleich des Verwaltungshaushalts müssen diesem erneut Mittel in Höhe von
326.500,00 EUR vom Vermögenshaushalt zugeführt werden, da anderenfalls der
Haushaltsausgleich gefährdet wäre.
Gespeist
wird diese Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt aus
Veräußerungserlösen, die bei der Haushaltsstelle 7710.34500 aus der Veräußerung
eines Fahrzeuges und bei 7910.34000 aus dem Verkauf von Grundstücksflächen im
Gewerbegebiet erzielt werden. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt und nach § 21
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GemHVO – Kameral auch haushaltsrechtlich
zulässig.
Auch wenn der vorgelegte Entwurf im Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen ist und auch nach dem Ergebnis der mittelfristigen Finanzplanung im Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014 voraussichtlich ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann, birgt der vorgelegte Etatentwurf gewisse Risiken. Ausgehend von einer sehr günstigen Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2010 wurde der Ansatz mit 766.400 EUR für das Jahr 2011 prognostiziert. Ob dies wirklich zu erreichen sein wird, kann letztlich nur die Zukunft weisen. Im übrigen darf nicht verkannt werden, dass der Haushaltsausgleich nur deshalb erreicht werden konnte, weil erneut Mittel aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt transferiert werden. Diese Mittel stammen aus Veräußerungserlösen für den Verkauf von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet. Solche Erlöse können jedoch nicht dauerhaft erzielt werden, da die Gewerbegebietsgrundstücke nach der gegenwärtigen Planung im Jahr 2012 voraussichtlich sämtlich veräußert sein werden. Ferner muss damit gerechnet werden, dass sich beim Mikrozensus die statistischen Einwohnerwerte nach unten verändern werden. Die Einwohnerwerte haben eine große Bedeutung bei der Bemessung der Finanzzuweisungen.
Vor
diesem Hintergrund sollten erneut Maßnahmen zur Konsolidierung zu Gunsten
künftiger Haushaltsjahre in den Haushaltsberatungen thematisiert werden. Dass
mit dem Entwurf ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann, ist Resultat
der von der Gemeindevertretung beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung,
die in den Haushaltsberatungen 2010 und während des Jahres 2010 auf den Weg
gebracht wurden.
Vermögenshaushalt
Im
Vermögenshaushalt sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von insgesamt 611.900,00 EUR vorgesehen. Zur Finanzierung dieser
Investitionen ist die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von 420.700,00 EUR
erforderlich. Die Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.
Im
Haushaltsjahr 2011 sind folgende Investitions- und
Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen:
Im
Zusammenhang mit der Beratung über den Vermögenshaushalt ist auch das
Investitionsprogramm zu beraten.
Weitere Festsetzungen
Eine
Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird beginnend ab dem
Haushaltsjahr 2009 nicht mehr veranschlagt, da die Zahlungsgeschäfte der
Gemeinde Schönberg über die Amtskasse (Einheitskasse) geführt werden.
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird im Rahmen der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses gesondert beraten. Der Stellenplan wird in den
Haushaltsplan integriert werden.
Die
haushaltsrechtlichen Festsetzungen in den §§ 4 und 5 des Satzungsentwurfes
bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf einer
Haushaltssatzung für das Jahr 2011
- Entwurf eines
Haushaltsplanes 2011 einschließlich Vorbericht und Anlagen (jedoch ohne
Stellenplan)
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
Haushaltssatzung 2011 und den zu ihr gehörenden Haushaltsplan 2011 unter
Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen, im
übrigen in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, zu beschließen.