Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011
Vorlage
SCHÖN/BV/206/2010
Aktenzeichen
II.1 / 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird der Entwurf einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Jahr 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Haushaltssatzung, die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen ist, enthält folgende Festsetzungen:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

 

 

 

Es werden festgesetzt:

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt - gegenüber dem Vorjahr unverändert - festgesetzt:

 

 

Allgemeines

 

Die wirtschaftliche Situation hat sich im Jahr 2010 nach der schwersten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wieder verbessert. So ist der ifo-Geschäftsklimaindex seit Mitte des Jahres 2010 angestiegen. Einige wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute und Institutionen rechnen mittlerweile mit einem Wirtschaftswachstum von über 2 % im Jahr 2010.

 

Demgegenüber betrug im Jahr 2009 der Rückgang des Bruttoinlandsproduktes noch 5 %, wobei Schleswig-Holstein mit einem Rückgang von lediglich 1,9 % im Ländervergleich relativ gering betroffen war. Grund für diesen vergleichsweise geringfügigen Rückgang ist die mittelständische Struktur der schleswig-holsteinischen Wirtschaft.

 

Auch der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Die Daten im Jahr 2010 zeigen für Schleswig-Holstein eine deutliche Entspannung am Arbeitsmarkt an. So liegt Schleswig-Holstein mit einer Arbeitslosenquote von 7,4 % im Juli 2010 auf dem 5. Platz unter den Bundesländern. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Bundesgebiet betrug zum gleichen Zeitpunkt 7,6 %.

 

Die vorstehend beschriebenen positiven Faktoren werden sich voraussichtlich auf die Entwicklung der Steuereinnahmen auswirken. Der „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ hat Anfang November 2010 seine mittelfristige Steuerschätzung vom Mai 2010 für die Jahre 2010 bis 2012 auf der Grundlage revidierter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen in den Monaten Januar bis September 2010 überprüft. Nach den regionalisierten Ergebnissen werden die gemeindlichen Einkommen- und Umsatzsteueranteile höher ausfallen als dies in der Mai-Steuerschätzung erwartet wurde.

 

Keine Entwarnung kann allerdings für den kommunalen Finanzausgleich gegeben werden. Der nach der November-Steuerschätzung aktualisierte Entwurf des Landeshaushaltes weist für das Finanzausgleichsjahr 2011 für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erhebliche Einbrüche auf. Zwar weisen die Grund- und Garantiebeträge, welche den Gemeinden nach der gegenwärtigen Planung des Landes in Aussicht gestellt werden, im Jahr 2011 keine dramatischen Einbrüche auf, jedoch ist damit zu rechnen, dass nach einer Steigerung von 7 % im Jahr 2012 im Jahr 2013 mit einem Rückgang von 13 % zu rechnen sein wird.

 

Der vorgelegte Entwurf basiert auf den Daten des Haushaltserlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 23.09.2010 sowie auf dessen Ergänzungen bzw. Aktualisierungen vom 17.11.2010. Der vorgelegte Entwurf schließt im Verwaltungshaushalt ohne Defizit ab. Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen; dieser Ausgleich im Vermögenshaushalt kann jedoch nur durch die Veranschlagung und Aufnahme eines Kredites in Höhe von 420.700,00 EUR erreicht werden.

 

Die haushaltsrechtlichen Leitlinien, die durch den Haushaltserlass aufgestellt werden, spiegeln sich insbesondere in den Veranschlagungen innerhalb des Unterabschnittes (UAB) 9000 des Verwaltungshaushaltes wieder, der den Großteil der Einnahmen erwirtschaftet. Der vorgelegte Entwurf setzt die Empfehlungen des Haushaltserlasses um und bezieht die Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem November 2010 ein.

 

Die mittelfristige Finanzplanung ist ausgeglichen.

 

Verwaltungshaushalt

 

Ausgehend von diesen Grunddaten erwirtschaftet der UAB 9000 des Verwaltungshaushaltes einen positiven Finanzierungsbeitrag von 3.131.500,00 EUR. Dies stellt gegenüber der Veranschlagung für 2010 eine Verbesserung von 55.300,00 EUR dar.

 

Für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts müssen diesem erneut Mittel in Höhe von 326.500,00 EUR vom Vermögenshaushalt zugeführt werden, da anderenfalls der Haushaltsausgleich gefährdet wäre.

 

Gespeist wird diese Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen, die bei der Haushaltsstelle 7710.34500 aus der Veräußerung eines Fahrzeuges und bei 7910.34000 aus dem Verkauf von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet erzielt werden. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt und nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GemHVO – Kameral auch haushaltsrechtlich zulässig.

 

Auch wenn der vorgelegte Entwurf im Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen ist und auch nach dem Ergebnis der mittelfristigen Finanzplanung im Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014 voraussichtlich ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann, birgt der vorgelegte Etatentwurf gewisse Risiken. Ausgehend von einer sehr günstigen Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2010 wurde der Ansatz mit 766.400 EUR für das Jahr 2011 prognostiziert. Ob dies wirklich zu erreichen sein wird, kann letztlich nur die Zukunft weisen. Im übrigen darf nicht verkannt werden, dass der Haushaltsausgleich nur deshalb erreicht werden konnte, weil erneut Mittel aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt transferiert werden. Diese Mittel stammen aus Veräußerungserlösen für den Verkauf von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet. Solche Erlöse können jedoch nicht dauerhaft erzielt werden, da die Gewerbegebietsgrundstücke nach der gegenwärtigen Planung im Jahr 2012 voraussichtlich sämtlich veräußert sein werden. Ferner muss damit gerechnet werden, dass sich beim Mikrozensus die statistischen Einwohnerwerte nach unten verändern werden. Die Einwohnerwerte haben eine große Bedeutung bei der Bemessung der Finanzzuweisungen.

 

Vor diesem Hintergrund sollten erneut Maßnahmen zur Konsolidierung zu Gunsten künftiger Haushaltsjahre in den Haushaltsberatungen thematisiert werden. Dass mit dem Entwurf ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann, ist Resultat der von der Gemeindevertretung beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die in den Haushaltsberatungen 2010 und während des Jahres 2010 auf den Weg gebracht wurden.

 

Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 611.900,00 EUR vorgesehen. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von 420.700,00 EUR erforderlich. Die Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.

 

Im Haushaltsjahr 2011 sind folgende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen:

 

Im Zusammenhang mit der Beratung über den Vermögenshaushalt ist auch das Investitionsprogramm zu beraten.

 

Weitere Festsetzungen

 

Eine Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird beginnend ab dem Haushaltsjahr 2009 nicht mehr veranschlagt, da die Zahlungsgeschäfte der Gemeinde Schönberg über die Amtskasse (Einheitskasse) geführt werden.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gesondert beraten. Der Stellenplan wird in den Haushaltsplan integriert werden.

 

Die haushaltsrechtlichen Festsetzungen in den §§ 4 und 5 des Satzungsentwurfes bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Anlagenverzeichnis:

 

  • Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2011
  • Entwurf eines Haushaltsplanes 2011 einschließlich Vorbericht und Anlagen (jedoch ohne Stellenplan)

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2011 und den zu ihr gehörenden Haushaltsplan 2011 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen, im übrigen in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, zu beschließen.