Sachverhalt:
a)
Allgemeines
Die Gemeinde Laboe betreibt schon seit langer Zeit einen Wochenmarkt im Sinne des § 67 GewO, um die angemessene Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung insbesondere mit regional erzeugten Lebensmitteln zu gewährleisten.
Aus Sicht des Bürgermeisters sowie der
Amtsverwaltung war es erforderlich geworden, das Recht der Wochenmärkte grundlegend
zu überarbeiten. Diese Notwendigkeit folgte insbesondere aus praktischen
Erfahrungen, die im Rahmen des Vollzugs des bestehenden Satzungsrechts gewonnen
wurden.
In Ansehung dessen hatte die
Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 05.10.2023 die „Satzung der Gemeinde
Laboe über den Betrieb und die Benutzung eines kommunalen Marktes
(Marktsatzung)“ beschlossen, die am 10.10.2023 ausgefertigt wurde. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlage LABOE/BV/698/2023
verwiesen.
Bei der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes,
der auch entsprechend beschlossen wurde, ist es jedoch zu einem redaktionellen
Versehen gekommen, welches durch die nun vorgelegte „1. Satzung zur Änderung
der Marktsatzung der Gemeinde Laboe“ zu korrigieren ist.
Im Einzelnen werden die Regelungen wie folgt
begründet:
b)
Begründung
der einzelnen Regelungen
¾
Zu
Artikel 1
Zum Einleitungsteil
Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (beispielsweise VG Schleswig vom 06.03.2019 – 4 A 115/16) wird dem Zitiergebot des § 66 Absatz 1 Nummer 2 LVwG umfassend Rechnung getragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlage LABOE/BV/698/2023 verwiesen.
Zu
§ 13 – Gebührentarif
Von der notwendigen Änderung ist lediglich §
13 der Marktsatzung betroffen, mit welchem die Höhe der von den
Wirtschaftsbeteiligten geschuldeten Gebühr festgelegt wird.
Der am 05.10.2023 beschlossene Entwurf der
Satzung enthielt Gebührensätze pro Tag und m² in Höhe von 1,50 EUR ohne
Energieversorgung und 1,80 EUR mit Energieversorgung.
Hierbei war jedoch übersehen worden, dass
bereits durch die 1. Änderungssatzung vom 14.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018
die rechtlich (noch) eigenständige Marktgebührensatzung geändert worden war.
Normativ gilt aktuell ein Gebührensatz pro Tag und m² in Höhe von 0,45 EUR ohne
Energieversorgung und 0,60 EUR mit Energieversorgung.
Die Amtsverwaltung hat im Zuge der
notwendigen Korrektur die Tatsache, dass der Wochenmarkt mittlerweile an 2
Tagen in der Woche durchgeführt wird, zum Anlass genommen, die Gebührensätze
neu zu kalkulieren.
Die mit der 1. Änderungssatzung vom
14.12.2017 beschlossenen Gebührensätze gehen dagegen noch davon aus, dass der
Wochenmarkt lediglich an einem Tag pro Woche stattfindet.
Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden,
dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung
der öffentlichen Einrichtung decken. Die Kosten sind nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Für die rechtsfehlerfreie Festlegung eines
Gebührentarifes ist es daher erforderlich, die jeweilige Gebühr konkret zu
ermitteln. Hierzu sind die im Kalkulationszeitraum anfallenden Aufwendungen und
Erträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln bzw. zu
prognostizieren.
Nach der nun vorgelegten Kalkulation ergeben
sich kostendeckende Gebührensätze ohne Versorgung mit elektrischer Energie bei 0,35
EUR pro Tag und m² und einschließlich Versorgung mit elektrischer Energie bei
0,51 EUR pro Tag und m².
Zwar werden die Gebührensätze nominell
abgesenkt. Gleichwohl werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt. Da im Gegenzug aber auch 2 Tage pro Woche
zu berücksichtigen sind, an denen der Wochenmarkt stattfindet, erhöht sich die
Anzahl der Leistungseinheiten signifikant. Da der Anstieg der Kosten nicht so
hoch ist wie der Anstieg bei den Leistungseinheiten, auf denen die insgesamt
anfallenden Kosten zu verteilen sind, kommt es zu einer Verringerung des
Gebührensatzes. Die Einzelheiten können der Gebührenkalkulation entnommen
werden.
¾
Zu
Artikel 2
Die vorgelegte 1. Änderungssatzung soll – wie
die Marktsatzung auch – am 01.01.2024 in Kraft treten.
Anlagenverzeichnis:
¾ Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Marktsatzung der Gemeinde Laboe
¾ Gebührenkalkulation für die Gebührenperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
- schließt sich den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessenserwägungen an.