Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, dass die Grundschule in Schönberg mit Außenstelle an der Krokauer Mühle weiterhin eigenständig geführt werden soll und das keine organisatorische Verbindung mit der Gemeinschaftsschule Probstei eingegangen wird. Ein entsprechender Antrag ist an das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu stellen.

 

 

 


- Vorlage – Tischvorlage –

 

Zu Beginn der Beratung wird eine Stellungnahme des Gemeinschaftsschulleiters zum Thema Erhalt der Selbständigkeit der Grundschule verteilt.

 

Verbandsvorsteher Wichelmann berichtet über die Sitzung des Hauptausschusses, in der Schulleiterin Schneider ausführlich die Gründe für eine weitere Eigenständigkeit dargelegt hat. Um einen Konsens zu erhalten, hatte sich der Hauptausschuss auf eine befristete weitere Eigenständigkeit für den Zeitraum von 5 Jahren verständigt. Der Verbandsvorsteher befürwortet eine unbefristete weitere Eigenständigkeit der Grundschule. Allein durch die Tatsache, dass die Verwaltungsstunden von wöchentlich 20 Stunden bei eigenständiger Leitung, auf 5 Stunden wöchentlich gekürzt würden und aufgrund der Größe und Komplexität der Schule nicht ausreichend sind. Zudem gibt es vom Land Zuschüsse für die OGTS je Schulart. Würde man die Grund- und die Gemeinschaftsschule zusammenführen, erhielte der Schulverband nur noch für eine Schulart Zuschüsse und somit rd. 10.000,00 € weniger an Förderung.

 

Aus den Reihen der Schulverbandsvertretung wird eine unbefristete Eigenständigkeit als sinnvoll erachtet. Befürchtungen werden zudem dahingehend geäußert, dass für eine befristet eingerichtete Schulleiterstelle, keine ausreichend guten Bewerber gefunden werden können. Die Interessen der Eltern und der Kinder können besser mit einer eigenen Leitung vertreten werden.

 

Nach Auffassung von Verbandsvertreter Zurstraßen muss bei weiterer Eigenständigkeit gewährleistet werden, dass die bisher gut funktionierende Zusammenarbeit beider Schulen weiterhin erhalten bleibt. Zudem ist er der Ansicht, dass bei einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, aus pädagogischen Gründen, diese nicht mit einer Grundschule zusammengeschlossen werden kann. Außerdem sei nach Mitteilung des Schulrates, eine weitere befristete Eigenständigkeit aller Voraussicht nach nicht genehmigungsfähig. Am 31.07.2012 endet nach dem jetzigen Stand der Dinge die Eigenständigkeit der Grundschule Schönberg. Von daher ist erforderlich, schnellstmöglich eine Entscheidung auf den Weg zu bringen.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden 

 


Stimmberechtigte:

 20

Ja-Stimmen:  19

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0