Sitzung: 25.02.2021 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/567/2020
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung
beschließt die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.
2. Die Gemeindevertretung
beschließt, den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ in der
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden
Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw.
aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung
gebilligt.
3. Der Entwurf der 13. Änderung
des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der Verfahrensakte dem Innenministerium
zur Genehmigung vorzulegen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
18 |
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Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |