Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, den Gestaltungsplan Variante 10.1 in den zur Offenlegung zu bestimmenden Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 67 einfließen zu lassen.


Herr Dr. Heisel erläutert anhand einer Präsentation, die Anlage zum Protokoll wird, zwei verschiedene Planvarianten. Der Unterschied in den Planvarianten liegt insbesondere in der Verkehrsführung. In der Planvariante 10.2 wurde die Straßenverkehrsfläche unmittelbar als Abgrenzung an die Kleingärten geführt. Die Planvariante 10.1 entspricht der bisherigen Planung. Herr Dr. Heisel erläutert die Vor- und Nachteile jeder Version ausführlich und empfiehlt, die Planvariante 10.1 weiter zu verfolgen.

 

Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass er hinsichtlich der Verschattung noch einmal mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins gesprochen hat. Dabei wurde von Seiten des Kleingartenvereins auch die Planvariante 10.1 favorisiert. Der Kleingartenverein steht der Entwicklung des Neubaugebietes offen gegenüber. Sie erhoffen sich ggf. auch neue Pächter für Kleingärten, bei der Planvariante 10.1 wäre es durchaus möglich, dass ein Hausgrundstück einen unmittelbar anliegenden Pachtgarten nutzen könnte.

 

Herr Bünning erklärt, dass sich die EIS-Fraktion intensiv mit den beiden Plänen befasst hat. Bei der Variante 10.1 erfolgt die Zuwegung der Grundstücke am Kleingartengelände über die Südseite der Grundstücke, was nicht so positiv gesehen wurde. Bei der Planvariante 10.2 ist die Bebauung aufgelockerter, der Abstand zwischen Bebauung und Kleingärten etwas größer. Die EIS-Fraktion würde daher die Planvariante 10.2 favorisieren.

 

Herr Stelck erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Planvariante 10.1, wie Herr Dr. Heisel sie vorgestellt hat, wesentlich mehr Vorteile hat. Auch die Kosten für den Straßen- und Kanalbau werden bei dieser Variante erheblich geringer sein.

 

Herr Hirt führt für die CDU-Fraktion aus, dass die Planvariante 10.1 auch wegen des ansonsten größeren Straßenlärms so unmittelbar an den Kleingärten vorteilhaft ist.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass ein Grünstreifen zu den Kleingärten vorgesehen ist. Es stellt sich nur die Frage, wie breit der sein müsste und wer Eigentümer des Grünstreifens sein soll.

 

Herr Dr. Heisel führt aus, dass der Grünstreifen sowohl eine öffentliche als auch eine private Anpflanzungsfläche sein kann, das ist noch zu diskutieren und zu entscheiden. Bei einer öffentlichen Grünfläche wäre die Gemeinde jedoch in der Unterhaltungspflicht und bei der Planvariante 10.1 müsste dann zusätzlich eine Wegeverbindung eingerichtet werden. Insofern wäre es schon gut, wenn der Grünstreifen privat bleibt.  


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            5

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:

Befangen: 0