Beschluss:

 

Beschlussvariante A  -  keine Planänderung              3 dafür

Beschlussvariante B  -  Mindestdachneigung 25°                  2 dafür

Beschlussvariante C  -  Traufhöhe auf 4,00 m                      0 dafür

 

damit wird keine Planänderung vorgenommen.

 

Herr Blank erklärt weiter, dass in dem Gebiet auch Ferienwohnungen grundsätzlich zugelassen werden sollen. Dafür sind die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung ansonsten nicht störenden Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen worden. Da nach der Baunutzungsverordnung die Ferienhäuser zu den ansonsten nicht störenden Gewerbebetrieben gehören und Ferienwohnungen zu den Betrieben des Beherbergungsgewerbes nach $ Abs. 3 Nr. 1 gehören, sollten die Betriebe des Beherbergungsgewerbes auch im Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung, dass die Betriebe des Beherbergungsgewerbes gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässig sein sollen, der Textteil des Bebauungsplanes ist entsprechend zu ergänzen.

 

 


Bürgermeister Hansen erklärt, dass Herr Kleingarn zunächst bittet, aus seiner Sicht zum Bebauungsplan Stellung nehmen zu dürfen, bevor er sich für Befangen erklärt und den Raum verlässt.

 

Herr Kleingarn erläutert daraufhin zunächst sein Vorhaben, zwei bis drei seniorengerechte Wohnhäuser ohne Dachausbau bauen zu wollen. Das Problem liegt jedoch darin, dass pro Doppelhaushälfte nur 100 qm Grundfläche überbaut werden dürfen. Durch den Verlust von Wand und Dämmung verbleiben dann nur noch 80 qm und das wäre dann einfach zu klein. Er bittet, die maximal überbaubare Grundfläche je Doppelhaushälfte um 20 % anzuheben.

 

Herr Kleingarn und Herr Krützfeld verlassen sodann wegen der Besorgnis der Befangenheit den Raum.

 

Herr Blank erläutert sodann die Abwägung zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie zur Beteiligung der Behörden anhand einer Präsentation. Die Präsentation wird Anlage zum Protokoll.

 

Insbesondere hat die Anregung eines Bürgers dazu geführt, dass Herr Blank drei Beschlussvarianten dazu erstellt hat. Der Bebauungsplan setzt keine Anzahl der Vollgeschosse fest, es ist lediglich für die Teilgebiete 1 und 2 für die geplante Neubebauung eine maximale Gebäudehöhe von 9 m festgesetzt. Danach können auch Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss entstehen. Die Dachneigung darf beim Bau von zwei Vollgeschossen oder beim Bau eines Gründaches von ansonsten 25° bis 50° auf 15° abgesenkt werden. Die geringe Dachneigung von 15° könnte dazu führen, dass ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem sogenannten Staffelgeschoss entsteht. Dadurch würde das Gebäude die Wirkung eines Gebäudes mit drei Vollgeschossen haben.

 

In der Beschlussvariante A wird empfohlen, keine Änderung in den textlichen Festsetzungen vorzunehmen, da aufgrund der Geschosshöhen und dem erforderlichen Dachaufbau eine Wohnfläche in der dritten Ebene des Gebäudes nur in sehr geringem Umfang entstehen könnte. 

 

In der Beschlussvariante B wird empfohlen, die Mindestdachneigung auf 25° festzusetzen. Dadurch kann ein Staffelgeschoss als dritte Ebene des Gebäudes nicht entstehen, weil die Gesamtgebäudehöhe nicht mehr eingehalten werden kann.

 

In der Beschlussvariante C wird empfohlen, für die geplante Neubebauung eine Traufhöhe von 4,00 m festzusetzen. Damit können dann nur Gebäude mit einem Vollgeschoss und einem ausbaubaren Dachgeschoss entstehen.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Danach lässt Bürgermeister Hansen über die verschiedenen Varianten abstimmen. 

 

 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

 

Sodann erläutert Herr Blank den eingangs von Herrn Kleingarn vorgetragenen Wunsch, die Grundfläche für die mögliche Doppelhausbebauung um 20 % anzuheben. Eine Anhebung der Grundfläche um 20 % hält er jedoch für zu viel. Er schlägt vor für das Teilgebiet 1 eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche um 10 % und für das Teilgebiet 2 eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche um 15 % vorzunehmen. Da der Eigentümer des Grundstücks im Teilgebiet 3 gebeten hat, das Baufenster zu erweitern, schlägt Herr Blank vor, dieses nach Norden und Osten geringfügig zu erweitern, in der Planzeichnung hat er dies bereits berücksichtigt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt sodann die maximal überbaubare Fläche im Teilgebiet 1 um 10 % und im Teilgebiet 2 um 15 % zu erhöhen. Das Baufenster im Teilgebiet 3 soll wie in der Planzeichnung dargestellt, nach Norden und Osten erweitert werden.

 

Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

 

Die Gemeindevertretung fasst sodann ergänzend den Beschluss gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich des Grundstücks Grotenhof 1, östlich der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstücks 348“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

  1. Es wird beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgetragen werden können. Die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Behörden werden gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch auf 14 Tage verkürzt. 

 

Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 2