Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Festsetzung der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung Schwartbuck“ ab dem 01.02.2019 zur Hälfte der Erhöhungsbeträge, der in der Vorlage dargestellten Kalkulation der Verwaltung. Die Einzelbeträge sind auf 0,50 € aufzurunden.

Die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ werden im Hinblick auf die geplante Reform des Kindertagesstättengesetzes bis dahin nicht angepasst.


Verbandsvertreterin Klein erläutert anhand der Vorlage, dass eine Kalkulation der Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen kommunaler Träger regelmäßig vorzunehmen ist.

Es wurde daher verwaltungsseitig eine neue Kalkulation der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ erstellt. Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Darstellung auf der Grundlage allgemein gültiger Vorgaben.

 

Die tatsächliche Festsetzung der Beiträge bedarf einer politischen Entscheidung in den dafür zuständigen Gremien.

Es ist aber auch möglich, die aktuellen Gebührensätze beizubehalten. Dafür spricht die in 2019/2020 anstehende Reform des Kindertagesstättengesetzes, die eine grundlegende Änderung des Finanzierungssystems beinhalten soll.

 

In der Schülerbetreuung Schwartbuck zahlen Eltern derzeit pro Betreuungsstunde einen Betrag von 1,00 €. Dies steht allerdings nicht mehr in einem Verhältnis zu den Aufwendungen des Trägers.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung daher, die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung Schwartbuck“ ab dem 01.01.2019 um die Hälfte der Kalkulation der Verwaltung anzupassen, und die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ im Hinblick auf die geplante Reform vorerst nicht anzupassen.


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0