Betreff
Festsetzung der Elternbeiträge für die Einrichtung Schülerbetreuung und Hort Schönberg und Schülerbetreuung Schwartbuck
Vorlage
SV/BV/054/2018
Aktenzeichen
III.4-2112.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen kommunaler Träger ist regelmäßig vorzunehmen. Die kommunalen Landesverbände empfehlen den Kommunen in Kindertagesstätten Elternbeiträge festzusetzen, die ca. 1/3 der Gesamtausgaben der Kindertagesstätte decken.

 

Verwaltungsseitig wurde eine neue Kalkulation der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ erstellt (Anlage). Kalkulationsgrundlage ist die Jahresrechnung 2017. Im Jahr 2017 wurden 35 % der Gesamtausgaben der Einrichtung durch Elternbeiträge gedeckt. Die Besonderheit der Einrichtung liegt in der Aufteilung in Schülerbetreuung und Hort, wobei für die Schülerbetreuung als schulische Einrichtung, die keine Kindertagesstätte ist, nur geringe Landes- und Kreiszuschüsse erzielt werden können, für den Hort jedoch die im Verhältnis wesentlich höheren Zuwendungen für Kindertagesstätten anfallen. Im Elternbeitragssoll wird daher bei der Schülerbetreuung von einer Elternbeitragsdeckung von 50 % ausgegangen, beim Hort entsprechend der oben angeführten Empfehlung von 33 %.

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Beiträge im Hort für die Betreuung bis 15:00 Uhr um 21,29 % auf gerundet 121,50 € (bisher 100,00 €) und bei der Betreuung bis 16:00 Uhr um 2,78 Prozent  auf gerundet 139,00 € (bisher 135,00 €) monatlich anzuheben wären. Hingegen wäre die Gebühr für die Betreuung bis 17:00 Uhr um 8,12 % von 170,00 € auf gerundet 156,00 € monatlich  zu senken.

 

Für die Schülerbetreuung ergibt sich in der Frühbetreuung eine Verringerung der Gebühr von 40,00 € auf gerundet 38,50 € monatlich. Die monatliche Spätbetreuungsgebühr wäre um 7,23 % von 40,00 auf gerundet 43,00 € anzuheben. Der Betrag für die kombinierte Früh- und Spätbetreuung wäre von 70,00 € auf 68,00 € monatlich (-2,87 %) zu senken.

 

Für die Ferienbetreuung, die von Schülerbetreuungskindern bei freien Kapazitäten gebucht werden kann – bei Hortkindern ist die Betreuung in den Ferien inkludiert – errechnet sich jedoch eine Steigerung um 80,25 %, die Gebühr für eine Wochenbetreuung würde von 50,00 € auf 90,00 € und für eine Tagesbetreuung von 10,00 € auf 18,00 € steigen.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die verwaltungsseitig aufgestellte Beitragskalkulation nur eine rechnerische Darstellung auf der Grundlage allgemein gültiger Vorgaben ist. Die tatsächliche Festsetzung der Beiträge bedarf einer politischen Entscheidung in den dafür zuständigen Gremien. Deshalb ist es auch möglich, die aktuellen Gebührensätze beizubehalten. Dafür spricht die in 2019/20 anstehende Reform des Kindertagesstättengesetzes, die eine grundlegende Änderung des Finanzierungssystems der Einrichtungen beinhalten soll, dabei sind u.a. landesweit einheitliche Elternbeiträge geplant.

 

Der Kindertagesstättenbeirat der Einrichtung wird sich vor den Gremiensitzungen des Schulverbandes mit der Neukalkulation befassen und über eine Empfehlung an die Schulverbandsvertretung beraten. Über das Ergebnis werde ich in den Sitzungen informieren.

 

Eine zweite Betreuungseinrichtung des Schulträgers befindet sich bekanntlich an der Grundschule in Schwartbuck. Dort wird eine Schülerbetreuung vorgehalten in einem täglichen Betreuungsumfang von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Derzeit bezahlen die Eltern in Schwartbuck pro Betreuungsstunde einen Beitrag von 1,00 €. Dieser sehr geringe Beitrag steht nicht mehr in einem Verhältnis zu den Aufwendungen des Trägers. Es wird vorgeschlagen, die Beiträge analog zu denen der Schülerbetreuung in Schönberg festzusetzen:

 

Betreuungsstunden täglich

Beitrag

1 Stunde

25 € (bisher 20,00 €)

2 Stunden

50 € (bisher 35,00 €)

3 Stunden

75 € (bisher 55,00 €)

4 Stunden

100 € (bisher 75,00 €)

5 Stunden

125 € (bisher 95,00 €)

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Elternbeitragskalkulation ab 01.01.2019


Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung  die Festsetzung der Elternbeiträge für die Einrichtungen „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ und „Schülerbetreuung Schwartbuck“ ab dem 01.01.2019 entsprechend der Kalkulation der Verwaltung. Die Einzelbeträge sind auf 0,50 € zu runden.

 

Alternative 2:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ und „Schülerbetreuung Schwartbuck“ im Hinblick auf die geplante Reform des Kindertagesstättengesetzes bis dahin nicht anzupassen.