Beschluss:

 

Die Grundgebühr bleibt unverändert. 7.000,00 € aus den Rückstellungen sollen über die nächsten 3 Jahre aufgelöst werden, somit reduziert sich der Gebührensatz.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0