Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008
Vorlage
FAHRE/BV/027/2018
Aktenzeichen
II.700.01.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Fahren hat auf Ihrer Sitzung am 29.09.2016 (FAHRE/GV/04/2016) unter dem Tagesordnungspunkt 13 mehrheitlich die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 in Höhe von 3,99 €/m³ beschlossen.

 

Es haben sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt Veränderungen ergeben, die ein Eingreifen in den beschlossenen Kalkulationszeitraum erforderlich machen.

 

Bekanntlich lagern auf der Kläranlage der Gemeinde Schlesen derzeit etwa 800 Tonnen Klärschlamm. Bisherige Untersuchungen hatten eine erhöhte Kupferbelastung ergeben, wonach das Aufbringen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr möglich war.

Die Entsorgung in einer Verbrennung in Hamburg hätten voraussichtliche Kosten von 100.000 € entstehen lassen, wobei der Anteil der Gemeinde Fahren etwa 21.000 € betragen hätte.

Im Hinblick auf eine Entsorgung im Jahre 2019 wurden ab dem Jahr 2017 jährliche Rückstellungen von 7.000 € gebildet. Mithin weisen die Rückstellungen per 31.12.2018 einen Stand von 14.000 € aus.

Eine aktuelle Beprobung hat ergeben, dass die Trockenmasse vom Kupfergehalt her doch der Landwirtschaft zugeführt werden kann. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden die Entsorgungskosten den Betrag von 25.000 € nicht übersteigen. Der Anteil der Gemeinde Fahren beläuft sich demnach auf max. 5.000 € bis 6.000 €.

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 22.11.2018 dafür ausgesprochen, von den derzeitigen Rückstellungen in Höhe von 14.000 € einen Betrag von 7.000 € für die Klärschlammentsorgung einzusetzen. Der Restbetrag von 7.000 € ist in drei gleichen Raten in der Kalkulationsperiode 2019 – 2021 wieder aufzulösen.

 

Eine weitere Veränderung in der Gebührenkalkulation ergibt sich aus dem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung der Jahre 2012 – 2016.

Zur Minderung der Schmutzwassergebühren macht die Gemeinde Fahren von der Möglichkeit der Auflösung von vereinnahmten Anschlussbeiträgen nach § 6 Abs. 2 KAG Gebrauch. Insgesamt sind seinerzeit 239.469 € vereinnahmt worden. Aufgelöst wurden diese Beträge bislang mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 3,51 %. Daraus ergab sich ein Betrag von 8.405 € an Abschreibungen, die nicht durch den Gebührenzahler über die Gebühr gezahlt werden müssen, da sie bereits durch einmalige Anschlussbeiträge gezahlt worden sind.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hatte in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass der Beitragssatz der Höhe nach nicht korrekt ist. Es muss eine gewisse Gewichtung der Abschreibungssätze im Verhältnis zu den jeweiligen Restbuchwerten erfolgen.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass danach eine Beitragsauflösung nur noch in Höhe von 2,23 % erfolgen darf. Dieses entspricht künftig einen Betrag von 5.340 € anstelle von 8.405 €. Die Differenz von 3.065 € muss zusätzlich vom Gebührenzahler aufgebracht werden.

Dieses ist bereits ab 2017 berücksichtigt worden mit der Folge, dass für die Jahre 2017 und 2018 voraussichtlich ein Verlust von etwa 5.500 € vorgetragen wird. Dieser Verlust ist zusätzlich in der kommenden Kalkulationsperiode auszugleichen.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2019 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 3,29 € je Kubikmeter Schmutzwasser, mithin eine Reduzierung von 70 Cent/m³.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 mit einer unveränderten Grundgebühr von 48 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,29 €/m³.

 

Die Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008 wird zugestimmt