Beschluss:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem vorgestellten Entwurf der Planung mit drei Reihenhausscheiben und der Verlagerung der Stellplätze in den nördlichen Grundstücksbereich zu. Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem insbesondere die nicht im Bebauungsplan festsetzbaren Gestaltungsvorgaben und die Sicherung der Anzahl der zu schaffenden und der zu vermietenden Wohnungen festzulegen sind.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass dieses Thema schon diverse Male in verschiedenen Varianten beraten und diskutiert wurde. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass ein historisches Gebäude in der Strandstraße aus Kostengründen nicht mehr sanierungsfähig war und deshalb beseitigt wurde. Es soll nun an dieser Stelle neuer Wohnraum geschaffen werden.

 

Herr Kühle erläutert sodann anhand einer Präsentation, die Anlage zum Protokoll wird, die aktuelle Planung. Es ist vorgesehen, ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und ein Reihenhaus mit 3 Reihenhausscheiben zu bauen. Die Parkplätze, die ursprünglich im Süden des Grundstücks angedacht waren, wurden nach Norden verlegt, sodass damit alle Stellplätze im nördlichen Bereich des Grundstücks angeordnet sind. Im südlichen Bereich sind dafür die Abstellanlagen für Fahrräder, die Müllplätze und Nebengebäude festgesetzt. Die Gebäude sollen ein sogenanntes Kieler Dach erhalten, was dazu führt, dass die Höhe der Gebäude auf 8,80 m statt bei einem klassischen Satteldach mit maximal 11,75 m festgesetzt werden kann. Es sollen insgesamt 9 Wohneinheiten entstehen. Es stellt sich nun die Frage, ob auf dieser Grundlage der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt werden soll.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann noch einmal den Beschluss aus der Sitzung vom Juni 2017. Dieser lautete:

 

  1. Das Reihenhaus im hinteren Grundstücksbereich erhält statt vier nur drei Reihenhausscheiben und wird entsprechend nach Nordwesten verschoben.

 

  1. Das Baufenster für das parallel zur Straße verlaufende Gebäude wird wie geplant und entsprechend vorgestellt festgesetzt.

 

  1. Die im Norden liegende Stellplatzfläche soll alle erforderlichen Stellplätze aufnehmen, der Innenhof soll begrünt werden.

 

  1. Die südliche Freifläche soll als Versorgungsfläche dienen und die Nebengebäude für Müll, Fahrräder und Geräte festsetzen.

 

  1. Das parallel zur Straße verlaufende Gebäude mit sechs Wohneinheiten soll wie in heute vorgestellter Art und Weise ausgestaltet sein.

 

  1. Die geplanten Gebäude sollen ein sogenanntes „Kieler Dach“ erhalten.

 

  1. Die Fassaden der Gebäude sollen in Rotstein ausgeführt werden, das parallel zur Straße verlaufende Gebäude ist mit dem dargestellten Versatz in der Fassade festzusetzen.

 

  1. Die Verschiebung des hinteren Gebäudes und das Drehen des parallel zur Straße verlaufenden Gebäudes müssen noch exakt geprüft werden.

 

Das Drehen des parallel zur Straße verlaufenden Gebäudes sollte dabei noch einmal geprüft werden. Herr Kühle zeigt hierzu, dass ein leichtes Drehen des Gebäudes erfolgt ist, sodass es nun parallel zur Grundstücksgrenze verläuft.

 

Herr Bastian erklärt, dass die CDU-Fraktion die Bebauung grundsätzlich begrüßt, weil die Gemeinde dringend Wohnraum benötigt, allerdings wird die Bebauung in der vorgesehenen Weise als zu massiv empfunden und das Mehrfamilienhaus steht zu dicht an der Straße. Außerdem bemängelt er, dass nur ein Stellplatz pro Wohnung zu wenig sei.

 

Herr Mainz und Herr Bünning erklären für ihre Fraktion, dass sie gut mit diesem Kompromiss leben können, sie würden dem Entwurf zustimmen.

 

Herr Bastian weist noch einmal auf das Projekt des alten Bauhofs in der Großen Mühlenstraße hin. Die Massivität und Enge war in der Planzeichnung nicht so deutlich zu erkennen. Damit das nicht noch einmal passiert, empfiehlt er, ein Modell anzufertigen, um die Situation besser beurteilen zu können.

 

Herr Mainz erklärt, dass die Bebauungsdichte im Bereich des alten Bauhofs schon erkennbar war. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass insbesondere die geplanten Balkone bei den Gebäuden im Bereich des alten Bauhofs nicht deutlich genug erkennbar waren, bei dieser Planung werden die Balkone aber nach hinten gelegt und nicht zur Straße. Auch die Gebäude unterscheiden sich von der Höhe her deutlich. Ein Modell anzufertigen kostet Zeit und Geld und das müsste dann zunächst mit dem Investor besprochen werden.

 

Herr Kühle führt aus, dass der Bebauungsplan keine Ausführungsplanung ist. Es könnten somit auch noch durchaus zwölf oder dreizehn Stellplätze entstehen.

 

Herr Bünning weist auf einen geplanten Baum im nordöstlichen Bereich des Grundstücks hin. Dieser sollte die Ansicht noch etwas auflockern. Herr Kühle erklärt hierzu, dass der Baum in der Perspektive enthalten ist, im Bebauungsplan muss er noch aufgenommen werden genauso wie die Heckenanpflanzungen.

 

Ausschussvorsitzender Cordts spricht sodann noch einmal das Mehrfamilienhaus an. Hierzu muss es noch einen Vertrag geben, der festlegt, dass eine Vermietung der Wohnungen erfolgen muss. Sodann verliest Ausschussvorsitzender Cordts den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage. 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  1

Befangen: 0