Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, vergeben.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3 *

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

* Die Mitglieder der SPD-Fraktion stimmen geschlossen mit „Nein“.