hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lutterbek hat in den letzten
zwei Jahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger
öffentlicher Belange ein Innenbereichsgutachten erstellt. Im Ergebnis hat die
Gemeinde dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein entsprechend bis 2025
noch ein ausreichendes wohnbauliches Entwicklungspotential, um ein kleines
Neubaugebiet auszuweisen.
Eine Bewertung der möglichen Flächen in der
Ortslage sowie am Rande der Ortslage hat auch nach einem Gespräch mit
Vertretern der Landesplanungsbehörde, dem Innenministerium und dem Kreis Plön
ergeben, dass die nun in Aussicht genommenen Flächen für eine wohnbauliche
Entwicklung geeignet sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4
ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen
des Planverfahrens erfolgen.
Da das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, bereits
das Innenbereichsgutachten erstellt hat und ihm das Gebiet der Gemeinde bekannt
ist, wird empfohlen, den Auftrag für die Städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro
B2K zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird empfohlen, dass
Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu beauftragen. Frau Franke
ist sehr kompetent und bereits in vielen Gemeinden des Amtes Probstei tätig.
Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu
erstatten.
Anlagenverzeichnis:
1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „südlich
der Straße Horsenkrog, nördlich der
K 51 und westlich der Dorfstraße“ zu fassen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Auftrag
für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle,
und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s
Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.
- Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu
erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag
abzuschließen.