Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ (Aufstellungsbeschluss).

 

2.    Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

3.    Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Man habe sich darauf verständigt, künftig den Begriff „Kleingartengelände“ zu verwenden.

 

Erläuterungsbedarf besteht nicht. Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0