Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass in Schönberg keine Wohnbauflächen mehr verfügbar sind und die Gemeinde nun dringend ein neues Baugebiet benötigt. Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes wurden bereits alle möglichen Entwicklungsflächen untersucht, die nun in Aussicht genommene Fläche eignet sich von der Lage und Größe ganz besonders für die Umsetzung eines Wohnbaugebietes.

 

Stellv. Bürgermeistin Klein ergänzt, dass die Fläche 11,7 ha groß ist, das Neubaugebiet an der Strandstraße hat eine Größe von 13 ha, sodass hier ein Neubaugebiet in annähernd gleicher Größe entstehen kann. Im Sozialausschuss wurde die Wohnbauentwicklung auch schon beraten mit dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Kindergarten und Spielplatz damit erforderlich werden. Da in Schönberg auch dringend Mietwohnungen benötigt werden, sollten im Gebiet ca. 30 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden.

 

Herr Schimmer spricht als weiteren Aspekt die Senioren an. Auch in diesem Bereich fehlen Wohnungen, zum Teil gibt es in den Alten- und Pflegeeinrichtungen schon Wartezeiten von bis zu 5 Jahren.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass Geschosswohnungsbau und auch altenbetreutes Wohnen und Seniorenwohnen zum Oberbegriff Wohnen gehört. Heute geht es zunächst darum, dass Planverfahren einzuleiten, über die Inhalte wird dann noch ausgiebig beraten.

 

Herr Keppel regt an, eine Querverbindung als Straßenführung in die Planung aufzunehmen. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt hierzu, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, das bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohngebiet südlich der Rauhbank nur in vollem Umfang zu überplanen. Wenn dieses Gebiet auch überplant wird, kann darüber noch einmal nachgedacht werden, wobei es wohl schwierig sein wird, weil dann die Bahnlinie überquert werden muss. Angedacht war auch schon einmal eine Verbindung der L 50 zur L 211 zu schaffen. Das wird aber ganz erhebliche Kosten verursachen, die nicht an den Erschließungsträger weitergegeben werden könnten.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0