Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wendtorf beschließt die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf vom 02.12.2004 über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) in der vorgelegten Fassung.

 

 


Bgm. Claus Heller erläutert die Sinnhaftigkeit der 2.Satzungsänderung für die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten.

Ziel ist, die monatlichen Aufwandsentschädigungen rückwirkend ab dem 1.01.2017, befristet bis zum 31.12.2021 mit 2/3 für den Bürgermeister und 1/3 für die erste Stellvertreterin bzw. den ersten Stellvertreter aufzuteilen.

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0