Betreff
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf vom 02.12.2004 über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tärigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
WENDT/BV/017/2017
Aktenzeichen
013.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendtorf am 22.11.2016 wurde ein Arbeitsprogramm der Gemeindevertretung Wendtorf für den Zeitraum bis 2021 abgestimmt. Es wurde sich darauf verständigt, die Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Gremien zu verteilen.

Dies ist die Grundlage für die Änderung des § 1 „Bürgermeister/in und Stellvertretende“ der Entschädigungssatzung.

 

Zurzeit gilt die Regelung, dass der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung erhält. Der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung anhängt.

 

 

Mit der 2. Änderung der Entschädigungssatzung wird der Höchstsatz der monatlichen Aufwandsentschädigung rückwirkend ab 01.01.2017 und befristet bis zum 31.12.2021 mit 2/3 für die Bürgermeisterin oder für den Bürgermeister und mit 1/3 für die Erste Stellvertreterin oder für den Ersten Stellvertreter gewährt.

 

Die Aufwandsentschädigung für die Zweite Stellvertreterin oder für den Zweiten Stellvertreter bleibt unverändert. Diese ist abhängig von der Dauer der Vertretung.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf vom 02.12.2004 über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wendtorf beschließt die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf vom 02.12.2004 über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) in der vorgelegten Fassung.