Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 c für das Gebiet „westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren ist gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

  2. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert den vorliegenden Antrag auf Einleitung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 c. Es wurde zunächst versucht, die Planung über eine Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 c umzusetzen. Der Planungsausschuss hatte das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt. Der Kreis Plön hat dazu jedoch erklärt, dass die Grundzüge des Bebauungsplanes betroffen wären und somit eine Änderung der Planung erforderlich wurde.

 

Herr Kühle erläutert daraufhin das Bauvorhaben und die erforderlichen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 10 c ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation. Bei den Änderungen geht es insbesondere um die Baugrenzen, die festgesetzte Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie die Dachneigung. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13a als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Planungsausschuss den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.  


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0