Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie Teilbereiche des Flurstücks 86/70 der Flur 4“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die Verträglichkeitsanalyse werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0