Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Durchführungsvertrag. Der Vertrag wird Anlage zum Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“.


Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister unterzeichnet den Durchführungsvertrag.