Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Campingplatz Heidkoppel" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/021/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Frau Anne Stoltenberg ist Eigentümerin des Campingplatzes Heidkoppel. Um sich dem Bedarf der Campingplatznutzer weiter anpassen zu können und eine attraktive Nutzung zu ermöglichen, plant sie für den Campingplatz zusätzliche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung anzubieten. So ist u.a. ein Kleinkindspielplatz, ein Spielplatz mit Großgeräten, ein Minigolfplatz, ein Beach- oder Volleyballfeld, eine Grillhütte etc. geplant.

 

Die in Aussicht genommene Fläche grenzt unmittelbar an den Campingplatz an. In einem Ortstermin wurde die Planung bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde erörtert, grundsätzliche Bedenken bestehen demnach nicht. Die Umsetzung der Planung erfordert jedoch eine Erweiterung des Bebauungsplanes und damit die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens. In einer ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wurde eine geringfügige Ergänzung im Bereich des Mittelweges vorgenommen, so dass nunmehr eine       2. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Frau Stoltenberg hat nun die Einleitung des Planverfahrens beantragt und dabei erklärt, dass sie die dadurch entstehenden Kosten übernimmt.  Da Frau Stoltenberg bereits einen ersten groben Planentwurf gemeinsam mit dem Planungsbüro B2K-Architekten aus Kiel und dem Landschaftsarchitekturbüro Muhs aus Schönberg erarbeitet hat, wird empfohlen, beide Büros mit der Erstellung des Bebauungsplanes bzw. mit der Erstellung der naturschutzfachlichen Stellungnahme zu beauftragen.   


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 9 für das Gebiet „Campingplatz Heidkoppel“ (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich der Planung (siehe anliegenden Plan) wird im Laufe des Planverfahrens exakt festgelegt. Das Planungsbüro B2K-Architekten aus Kiel wird mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt und das Landschaftsarchitekturbüro Muhs aus Schönberg wird mit der Erstellung der naturschutzfachlichen Stellungnahme beauftragt. Die Kosten sind von der Eigentümerin zu erstatten.