Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Kortenthumredder" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/019/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fa. Stoltenberg hat den Antrag gestellt, ein Baugebiet mit 12 bis 14 Wohnbaugrundstücken nördlich des bestehenden Baugebiets Kaiserkoppel in der Gemeinde Wisch zu erschließen.

 

Der Bauausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 30.09.2010 mit dem Antrag befasst. Grundsätzlich besteht ein Bedarf an Wohnbaugrundstücken aus dem eigenen Ort heraus, so dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, das erforderliche Planverfahren einzuleiten. Ebenfalls hat der Bauausschuss empfohlen, das Planungsbüro B2K, Bock, Kühle, Körner, welches das Nachfolgebüro vom Planungsbüro Schrabisch ist, das seinerzeit den Bebauungsplan für die Kaiserkoppel entwickelt hat, mit der Erstellung der Bauleitplanung zu beauftragen.

 

Der Landschaftsplan der Gemeinde Wisch weist die gesamte Koppel „Kuhberg“ als langfristige wohnbauliche Ortserweiterungsfläche aus. Der Bauausschuss hat daher empfohlen, den Geltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes bereits soweit über das geplante Wohnbaugebiet hinaus zu erweitern, dass eine nochmalige Erweiterung des Baugebietes ermöglicht wird. Da der Landesentwicklungsplan zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt hat und dementsprechend ein neues Potential an Wohnbauentwicklungen in den Gemeinden zulässt, sollte dies auch unproblematisch sein. 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Korthentumredder“ (Aufstellungsbeschluss). Der exakte Geltungsbereich (siehe anliegende  Karte) wird im Laufe des Planverfahrens verbindlich festgelegt. Das Planungsbüro B2K aus Kiel ist mit der Erstellung der Planung zu beauftragen. Die Kosten sind vom Erschließungsträger zu erstatten.