Betreff
Neufassung einer Marktbenutzungsgebührensatzung
Vorlage
LABOE/BV/260/2010/1
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat beanstandet, dass formalrechtlich auch die Erhebung und der Abrechnungsmodus der Stromgebühren satzungsmäßig erfasst werden sollte.

 

Bisher erfolgte die Stromabrechnung separat mit den Marktbeschickern, die Strom in Anspruch genommen hatten. Diese Abrechnung erfolgte aufgrund der vorliegenden Jahresrechnung der E.ON Hanse AG und war sehr aufwändig.

 

Der Beanstandung des GPA´s ist die Amtsverwaltung nachgekommen und schlägt zwei Gebührensätze vor:

 

a)      1,50 €/m² Nutzfläche ohne Stromversorgung

 

b)      1,80 €/m² Nutzfläche mit Stromversorgung.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf einer „Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren (MarktGebSa)“

 

  1. Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2010 bis 2012

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Gebührenkalkulation für die Märkte der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren (MarktGebSa)“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.