Betreff
Beschluss über die Annahme eines Wappens und einer Flagge
Vorlage
BENDF/BV/019/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Einführung eines Wappens und einer Flagge gem. § 12 Gemeindeordnung (GO) bedarf es einer Abstimmung mit dem Landesarchiv. Dies ist erfolgt und das Landesarchiv teilte mit Schreiben vom 07.06.2010 mit, dass der bisher in der Gemeinde abgestimmte Wappen- und Flaggenentwurf den heraldischen Darstellungsregeln entsprechen und zur Annahme empfohlen werden können.

 

Die Beschreibungen des Wappens und der Flagge, die sog. Blasonierung, lautet dabei:

 

Wappen:

 

Von Rot und Silber schräglinks geteilt. Oben ein abgebrochener silberner Krummstab, unten ein blauer Horst Pfeifengras (Molinia caerulea).

 

 

Flagge:

 

Auf schrägrechts geteiltem, vorn weißen, hinten roten Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tinktur, aus der Mitte zur Stange hin versetzt. Die Teilung des Tuches setzt diejenige des Wappens bis zum Flaggenrand fort.

 

 

Zur Annahme von Wappen und Flagge bedarf es gem. §§ 12, 28 Satz Nr. 7 GO des Beschlusses der Gemeindevertretung und in der Folge der Änderung der Hauptsatzung. Eine Kopie des Wappens und der Flagge ist der Anlage zur Vorlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des Wappens und der Flagge in der vorliegenden Form und Beschreibung.