Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "westlich der L 211, Straße Dorfkoppel einschließlich Verlängerung bis zur K 47" hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
HÖHND/BV/019/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Höhndorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.02.2010 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. So soll in der Verlängerung der Straße              „Dorfkoppel“ eine Erweiterung  durch die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes erfolgen. Nachdem zunächst beschlossen wurde, das Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs durchzuführen, hat eine Rechtsprüfung ergeben, dass dies nicht möglich ist und somit doch das übliche Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen ist.

 

Es wurde dann zunächst die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 08.06.2010 in Gödersdorf und die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene vorgezogene Behördenbeteiligung in Form eines sogenannten Scoping-Termins, zu dem alle betroffenen Träger öffentlicher Belange zu einer Vorstellung der Planung ins Rathaus in Schönberg eingeladen wurden, durchgeführt. 

 

Die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Ergebnisse aus dem Scoping-Termin für die Träger öffentlicher Belange wurden soweit es erforderlich war, in die Planung eingearbeitet.

 

Die Planunterlagen werden in der Sitzung von Herrn Kühle als Städteplaner noch ausführlich erläutert. Es wird nunmehr empfohlen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich der Begründung und des Umweltberichts zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „westlich der L 211, Straße Dorfkoppel einschließlich Verlängerung bis zur K 47“ und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die vorliegende Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich in der Amtsverwaltung auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.