Betreff
Festsetzung der Kostenbeiträge von Eltern für Laboe Kindertagesstätten
Vorlage
LABOE/BV/267/2010
Aktenzeichen
III.3-4640.11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 2 (4) des Trägerschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Laboe und dem DRK-Ortsverein ist das DRK verpflichtet für die Kindertagesstätte eine Benutzungs- und Beitragsordnung zu erlassen, die der Zustimmung der Gemeinde bedarf. Diese Beitragsordnung bestimmt in § 3, dass sich der Beitrag nach dem jeweils gültigen Beitragssatz der Gemeinde Laboe zu richten hat. Hieraus folgt, dass die Beiträge für den DRK-Kindergarten durch die Gemeinde Laboe festzulegen sind.

 

Im Trägerschaftsvertrag zwischen der Gemeinde Laboe und der ev. Luth. Kirchengemeinde Laboe ist in § 7 (3) festgelegt, dass zur anteiligen Deckung der laufenden Betriebskosten angemessene Kostenbeiträge von den Eltern zu erheben sind. Das nähere regelt eine Teilnahmebeitragsordnung, die von der Kirchengemeinde erlassen wird. Hier kann demzufolge die Gemeinde Laboe die Beitragssätze nur empfehlen, hat jedoch über das gemeindliche Zustimmungserfordernis zum jährlichen Wirtschaftsplan hier faktisch ein Steuerungsinstrument.

 

Es ist seit Jahren üblich, dass im Konsens der Träger und der Gemeinde für ein gleiches zeitliches Betreuungsangebot einheitliche Teilnahmebeiträge erhoben werden.

 

Die kommunalen Landesverbände empfehlen mindestens 30% der Gesamtbetriebskosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken. Dieser Maßstab wird auch bei Ordnungsprüfungen durch das Gemeindeprüfungsamt zugrunde gelegt. Die Höhe der Elternbeiträge in Laboer Kindertagesstätten ist daher regelmäßig jährlich auf dieser Grundlage zu überprüfen.

 

Auf der Grundlage der Jahresrechnungen 2009 der beiden Laboer Kindertagesstätten und unter Berücksichtigung des im DRK-Kindergarten ab 2010 eingeführten Abschreibungsbetrages ergibt sich folgendes Bild:

 

Gesamtausgaben (gerundet):                                                                                                                             611.000,00 €

 

Einnahmen aus Elternbeiträgen inklusive Sozialstaffelausgleich durch den Kreis Plön (gerundet):                    217.950,00 €

 

Elternbeitragsanteil an den Gesamtausgaben:                                                                                                                   35,68 %

 

Der amtsweite Vergleich der Elternbeiträge stellt sich folgendermaßen dar:

 

 

Schönberg

Stein

Wendtorf

Köhn

Laboe

Probsteierh.

 

ab 01.04.

z.Zt.

ab 01.08.

ab 01.01.

ab 01.08.

DRK

Kirche

DRK

4 Std.

115,50 € (120,50 €)

 

 

 

104,00 €

 

 

90,00 €

4,5 Std.

125,00 € (131 €)

95,00 €

 

 

112,50 €

 

 

 

5 Std.

135 € (141 €)

 

82,00 €

97,00 €

121,00 €

 

117,00 €

112,50 €

5,5 Std.

144,50 € (151 €)

 

89,50 €

104,50 €

129,50 €

128,00 €

128,00 €

 

6 Std.

154 € (161,50 €)

 

97,00 € 

112,00 €

138,00 €

 

140,00 €

135,00 €

6,5 Std.

164 € (172 €)

130,00 €

104,50 €

119,50 €

146,50 €

151,00 €

151,00 €

 

7 Std.

173,50 € (182 €)

 

112,00 €

127,00 €

155,00 

 

163,00 €

157,50 €

7,5 Std.

183 € (192 €)

 

 

 

 

174,40 €

 

 

8 Std.

193 € (202,50 €)

 

 127,00 €

142,00 €

 

 

 

180,00 €

8,5 Std.

202,50 € (213 €)

165,00 €

 

 

 

197,60 €

 

 

9 Std.

212 € (223 €)

 

 

 

 

 

 

 

9,5 Std.

222 € (233 €)

 

 

 

 

 

 

 

10 Std.

231,50 € (243,50 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

in Klammern

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Ferienbetreuung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich weise darauf hin, dass die Eltern die Möglichkeit haben, wegen geringen Einkommen beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10%  möglich. Außerdem erhalten Eltern für Geschwisterkinder, die zur gleichen Zeit Kindertagesstätten besuchen, einkommensunabhängige Beitragsminderungen Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

 

Es besteht die Möglichkeit, für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern und Kindern im Alter über 3 Jahren unterschiedliche Beitragssätze für ein gleiches zeitliches Betreuungsangebot festzusetzen. Die Gemeinden im Amtsgebiet haben hiervon, soweit dort ein solches Angebot vorhanden ist, bewusst von einer differenzierten Beitragsfestsetzung Abstand genommen. Die Gemeinde Laboe ist in der Vergangenheit ebenfalls so verfahren.

 

Die derzeitigen Elternbeiträge für Kindertagesstätten in Laboe liegen im amtsweiten Vergleich im Mittelfeld. In Schönberg wird mit einem Deckungsanteil der Gesamtkosten durch Elternbeiträge von 35% gerechnet, dies entspricht in etwa der oben dargestellten Quote für die Laboer Einrichtungen. Die Einrichtungen in Wendtorf und Köhn kalkulieren mit einem Deckungsanteil von 30 %, in Stein und Probsteierhagen stehen Neufestsetzungen noch aus.

 

Um die hohe Qualität des Betreuungsangebotes in Laboer Kindertagesstätten weiter sicherzustellen und im Hinblick auf die für die geplante Erweiterung des DRK-Kindergartens notwendigen Investitionen, die die laufenden Kosten der Einrichtung durch Abschreibungen erhöht, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Beiträge für das Kindertagesstättenjahr 2010 / 11 nicht zu verändern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Elternbeiträge für die Laboer Kindertagesstätten im Kindertagesstättenjahr 2010 / 11 gegenüber dem Vorjahr nicht zu verändern.