Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring 20-38" hier: Abwägung und erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/025/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.08.2007 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in einer Informationsveranstaltung am 13.11.2008 durchgeführt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Daraufhin wurde der Plan einschließlich der Begründung in der Zeit vom 14.12.2009 bis 25.01.2010 in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen entsprechend der anliegenden Abwägungsvorschläge des Planungsbüros Jänicke und Blank, Herrn Jänicke, vorzunehmen. Sollte die Gemeindevertretung den Vorschlägen folgen, so ist der Plan noch einmal entsprechend anzupassen und zu überarbeiten und dann erneut öffentlich auszulegen. Auch die Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Es wird weiter empfohlen, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Anregungen nur noch zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgetragen werden dürfen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge des Planungsbüros


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Planverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros Jänicke und Blank. Weiterhin wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der noch entsprechend zu überarbeitenden Fassung beschlossen und erneut zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung wird in der noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Die Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Anregungen sind nur noch zu den Änderungen des Bebauungsplanes möglich.