Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "nördlich und südlich des Dorfring im Bereich der Hofstelle Dorfring 6 und dem Wildgehege" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KÖHN/BV/042/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Wildgeheges beabsichtigt aus Altersgründen eine Veräußerung der Flächen. Eine Veräußerung des Wohnhausgrundstücks soll dabei nicht erfolgen. Da einem neuen Betreiber auch die Möglichkeit zum Bau eines Wohnhauses angeboten werden soll, bittet der Eigentümer die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

Durch ein Gespräch mit dem Eigentümer der unmittelbar gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Hofstelle hat sich ergeben, dass auch dort Interesse an einer Überplanung der Hofstelle zur Ausweisung von Wohnbaugrundstücken besteht. 

 

Zur Abrundung der Ortslage in diesem Bereich und zur Deckung des künftigen Wohnbedarfs in Köhn ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll. Ob auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, wird geprüft, sobald die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat.

 

Die jeweiligen Eigentümer der Flächen haben eine Kostenübernahme bereits signalisiert, entsprechende Vereinbarungen sind noch abzuschließen.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.06.2010 mit dem Thema befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

In der Anlage wird ein Planauszug mit der Kennzeichnung des voraussichtlichen Geltungsbereichs angefügt. Der Geltungsbereich ist zunächst nur vorläufig festgelegt, er kann sich im Laufe des Planverfahrens noch ändern.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planauszug mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich des Dorfring im Bereich der Hofstelle Dorfring 6 und dem Wildgehege“ (Aufstellungsbeschluss)