Betreff
Erlass einer Satzung der Gemeinde Stein über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring 20-38"
Vorlage
STEIN/BV/024/2010
Aktenzeichen
IV.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der von der Gemeinde Stein seit dem 02.08.2007 in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet „nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring 20-38“ ist noch nicht rechtskräftig. Am 10.07.2008 wurde von der Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen. Diese ist nach Ablauf von 2 Jahren am 20.07.2010 außer Kraft getreten. Gemäß § 17 Abs. 3 BauGB kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen. Da sich der Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, sollte weiterhin eine städtebaulich zum Ort passende Entwicklung durch den erneuten Erlass einer Veränderungssperre sichergestellt werden. Diese verbindlichen Regelungen sichern auch die Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nicht genehmigungspflichtig sind.

 

Zur Sicherung der Planung gem. §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB wird nunmehr empfohlen, für das Gebiet, das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 betroffen ist, erneut eine Veränderungssperre zu erlassen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt erneut die anliegende Veränderungssperre für den von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 betroffenen Gebiet „nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring 20-38“ (siehe anliegenden Planauszug). Die Veränderungssperre ist umgehend durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.