Betreff
Kalkulation der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe (Periode 2011 bis 2013)
Vorlage
SCHÖN/BV/150/2010/1
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die angestrebte Neuregelung des Rechts der Fremdenverkehrsabgabe und die Neukalkulation der Abgabensätze soll im Rahmen eines einheitlichen Rechtsetzungsverfahrens erfolgen.

 

Bevor ein Satzungsentwurf vorgelegt werden kann, mit dem die angestrebte Reform der Fremdenverkehrsabgabe umsetzbar wird, sind Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Kalkulation zu treffen.

 

Auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/150/2010 vom 10.06.2010, die als Anlage beigefügt ist, wird insoweit verwiesen.

 

Während der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 22.06.2010 kam man aus Zeitgründen überein, die Vorberatung zur Kalkulation im Haupt- und Finanzausschuss zu führen. Eine abschließende Beratung wäre dann in der im September stattfinden Sitzung des Wirtschaftsausschusses möglich.

 

Nachdem die erforderlichen Grundsatzentscheidungen getroffen sein werden, wird ein Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vorgelegt werden. Gleiches gilt für einen Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr, sofern die Beratungen zu dem Ergebnis führen, dass auch eine Anpassung der Kurabgabe gewünscht wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Ø       Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/150/2010 vom 10.06.2010

 

Ø       Grunddaten zur Kalkulation

 

Ø       Vergleichsberechnung für Einzelfälle

 

Ø       Kurabgabesätze anderer Gemeinden


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussempfehlung wird gebeten.