Sachverhalt:
Der
Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Schröder & Korth GmbH mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die
Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das
Wirtschaftsjahr 2009 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt
worden.
Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch Vertreter der Selbstverwaltung teilnahmen, fand am 13.07.2010 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer Dr. Schröder den Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 10.06.2010 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresverlust 2008 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 373.817,38 EUR. Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 318.700,00 EUR angenommen. Die Ergebnisverschlechterung beträgt damit 55.117,38 EUR.
Wie dem
übersandten Prüfbericht zu entnehmen ist, resultiert die Abweichung des
Jahresverlustes gegenüber dem geplanten Ergebnis zum größten Teil aus den
höheren Abschreibungen und einem außerordentlichen Ergebnis (Sonderabschreibung
für den teilweisen Verlust des Wirtschaftsgutes Sandstrand als Folge eines
Sturmes).
Der
Wirtschaftsprüfer hat im Prüfungsbericht dargelegt, dass
1.
die Vermögenslage des
Eigenbetriebes geordnet ist, da sich unter Einbeziehung der langfristigen
Verbindlichkeiten im Berichtsjahr eine Finanzierung des langfristig gebundenen
Vermögens durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel von 95,00 % ergibt.
2.
sich der Anteil des
betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals von 54,50 % auf 56,30 % erhöht hat und
damit angemessen ist.
3.
Rechnungswesen sowie
Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gaben.
4.
der Jahresabschluss
ordnungsgemäß erstellt worden ist.
Der
abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2009
vom 30.03.2010 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Tourist-Service Ostseebad Schönberg geben
nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Ohne
meine Beurteilung einzuschränken ist jedoch auf die unbefriedigende Ertragslage
hinzuweisen, die zu einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 373,80 geführt hat,
dessen Abdeckung durch die Gemeinde vorgesehen ist.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 19.07.2010 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 EigVO). Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Der Jahresverlust kann nach § 8 Abs. 6 Satz 1 EigVO nur dann auf
neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu
erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
auszugleichen. Da der Eigenbetrieb ein dauerhaft defizitärer Betrieb ist, sind
Gewinne auch zukünftig nicht zu erwarten.
Die Prüfungsbehörde hält es trotz erheblicher Bedenken dennoch für
möglich, einen Teil des Jahresverlustes in Höhe von 40.000,00 EUR zunächst auf
neue Rechnung vorzutragen und diesen dann zeitnah auszugleichen. Der Ausgleich
könnte dann in den Haushaltsjahren 2011 oder 2012 vorgenommen werden.
Da
dies die finanzielle Belastung der Gemeinde im Ergebnis nicht dauerhaft
verbessert, wird vorgeschlagen, den Jahresverlust im Verlauf des
Haushaltsjahres 2010 durch Zahlung in Geld auszugleichen.
Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust in Höhe von 373.817,38 EUR wurden 3 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 318.700,00 EUR geleistet, so dass ein noch nicht ausgeglichener Jahresverlust in Höhe von 55.117,38 EUR zum Ausgleich ansteht.
Es
wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Schönberg dem Tourist-Service Ostseebad
Schönberg diesen Betrag als liquides Mittel zur Verfügung stellt. Dies würde im
Haushalt der Gemeinde Schönberg zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe des
nun vorzunehmenden Verlustausgleichs führen.
Anlagenverzeichnis:
- Schreiben der
Prüfungsbehörde vom 19.07.2010
Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2009
des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2009 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2009 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.267.050,77 EUR in der geprüften Fassung
festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009, die mit einem
Jahresverlust in Höhe von 373.817,38 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresverlust 2009 in Höhe von 373.817,38 EUR wird durch die Zahlung eines
weiteren Geldbetrages in Höhe von 55.117,38 EUR und unter Anrechnung bereits
geleisteter Abschläge in Höhe von 318.700,00 EUR von der Gemeinde Schönberg
ausgeglichen.
5.
Die
Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 55.117,38
EUR bei der Haushaltsstelle 7900.71500 wird nach Maßgabe des § 82 Abs. 1 GO
erteilt.