Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/162/2010
Aktenzeichen
II.1 / TS
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2009 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch Vertreter der Selbstverwaltung teilnahmen, fand am 13.07.2010 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer Dr. Schröder den Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 10.06.2010 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2008 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 373.817,38 EUR. Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 318.700,00 EUR angenommen. Die Ergebnisverschlechterung beträgt damit 55.117,38 EUR.

 

Wie dem übersandten Prüfbericht zu entnehmen ist, resultiert die Abweichung des Jahresverlustes gegenüber dem geplanten Ergebnis zum größten Teil aus den höheren Abschreibungen und einem außerordentlichen Ergebnis (Sonderabschreibung für den teilweisen Verlust des Wirtschaftsgutes Sandstrand als Folge eines Sturmes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat im Prüfungsbericht dargelegt, dass

 

1.                      die Vermögenslage des Eigenbetriebes geordnet ist, da sich unter Einbeziehung der langfristigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr eine Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel von 95,00 % ergibt.

 

2.                      sich der Anteil des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals von 54,50 % auf 56,30 % erhöht hat und damit angemessen ist.

 

3.                      Rechnungswesen sowie Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gaben.

 

4.                      der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt worden ist.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2009 vom 30.03.2010 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Tourist-Service Ostseebad Schönberg. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Tourist-Service Ostseebad Schönberg geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Ohne meine Beurteilung einzuschränken ist jedoch auf die unbefriedigende Ertragslage hinzuweisen, die zu einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 373,80 geführt hat, dessen Abdeckung durch die Gemeinde vorgesehen ist.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 19.07.2010 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 EigVO). Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Der Jahresverlust kann nach § 8 Abs. 6 Satz 1 EigVO nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Da der Eigenbetrieb ein dauerhaft defizitärer Betrieb ist, sind Gewinne auch zukünftig nicht zu erwarten.

 

Die Prüfungsbehörde hält es trotz erheblicher Bedenken dennoch für möglich, einen Teil des Jahresverlustes in Höhe von 40.000,00 EUR zunächst auf neue Rechnung vorzutragen und diesen dann zeitnah auszugleichen. Der Ausgleich könnte dann in den Haushaltsjahren 2011 oder 2012 vorgenommen werden.

 

Da dies die finanzielle Belastung der Gemeinde im Ergebnis nicht dauerhaft verbessert, wird vorgeschlagen, den Jahresverlust im Verlauf des Haushaltsjahres 2010 durch Zahlung in Geld auszugleichen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust in Höhe von 373.817,38 EUR wurden 3 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 318.700,00 EUR geleistet, so dass ein noch nicht ausgeglichener Jahresverlust in Höhe von 55.117,38 EUR zum Ausgleich ansteht.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Schönberg dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg diesen Betrag als liquides Mittel zur Verfügung stellt. Dies würde im Haushalt der Gemeinde Schönberg zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe des nun vorzunehmenden Verlustausgleichs führen.


Anlagenverzeichnis:

 

  • Schreiben der Prüfungsbehörde vom 19.07.2010

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2009 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.                     Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2009 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.                     Der Jahresabschluss 2009 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.267.050,77 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.                     Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 373.817,38 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.                     Der Jahresverlust 2009 in Höhe von 373.817,38 EUR wird durch die Zahlung eines weiteren Geldbetrages in Höhe von 55.117,38 EUR und unter Anrechnung bereits geleisteter Abschläge in Höhe von 318.700,00 EUR von der Gemeinde Schönberg ausgeglichen.

 

5.                     Die Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 55.117,38 EUR bei der Haushaltsstelle 7900.71500 wird nach Maßgabe des § 82 Abs. 1 GO erteilt.