Betreff
Neufassung einer Marktbenutzungsgebührensatzung
Vorlage
LABOE/BV/260/2010
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat beanstandet, dass formalrechtlich auch die Erhebung und der Abrechnungsmodus der Stromgebühren satzungsmäßig erfasst werden sollte.

 

Bisher erfolgte die Stromabrechnung separat mit den Marktbeschickern, die Strom in Anspruch genommen hatten. Diese Abrechnung erfolgte aufgrund der vorliegenden eon Jahresrechnung und war sehr aufwändig.

 

Der Beanstandung des GPA´s ist die Amtsverwaltung nachgekommen und schlägt  2 Gebührensätze vor:

a)      1,50 €/m² Nutzfläche ohne Stromversorgung

b)      1,80 €/m² Nutzfläche mit Stromversorgung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der FWA/die GV empfiehlt/beschließt eine neue Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren.