Betreff
Erlaß einer Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/041/2010
Aktenzeichen
FB I 013.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die letzte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn beschloß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.10.2004. Diese wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Plön kommunalaufsichtsbehördlich am 22.12.2004 genehmigt. Eine 1. Änderungssatzung wurde durch die Gemeindevertretung am 15.07.2008 beschlossen und durch die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 28.07.2008 genehmigt.

 

Mit Schreiben vom 22.06.2010 beantragt die CDU-Fraktion durch ihren Vorsitzenden die in der Hauptsatzung geregelten Ausgabengrenzen, über die der Bürgermeister ohne Zustimmung der Gemeindevertretung entscheiden darf, von bisher 500.-- € auf  nunmehr 1.500.-- € anzuheben. Begründet wird der Antrag der CDU-Fraktion damit, daß die bisherige Ausgabengrenze von 500.-- € nicht mehr zeitgemäß sei. Der Antrag der CDU-Fraktion ist dieser Vorlage in Kopie beigefügt.

 

Beigefügt ist ferner ein Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung, der vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch die Gemeindevertretung die durch die CDU-Fraktion beantragten Erhöhungsbeträge auf 1.500.-- € enthält.

 

Betroffen in der Hauptsatzung / 2. Änderungssatzung ist § 2 „Bürgermeisterin oder Bürgermeister“, hier die Nummern

 

3 (Erwerb von Vermögensgegenständen),

4 (Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen) und

5 (Vergabe von Aufträgen).

 

Anzumerken ist, daß sich die Ausgaben- bzw. Wertgrenzen als Höchstbeträge auf jeden Einzelfall beziehen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der in den Nummern 3, 4 und 5 geregelten Rechte und Kompetenzen durch den Bürgermeister ist im übrigen, daß entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt der Gemeinde bereitstehen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.