Sachverhalt:
Die letzte Neufassung der
Hauptsatzung der Gemeinde Köhn beschloß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung
am 19.10.2004. Diese wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Plön
kommunalaufsichtsbehördlich am 22.12.2004 genehmigt. Eine 1. Änderungssatzung
wurde durch die Gemeindevertretung am 15.07.2008 beschlossen und durch die
Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 28.07.2008 genehmigt.
Mit Schreiben vom 22.06.2010 beantragt die CDU-Fraktion durch ihren Vorsitzenden die in der Hauptsatzung geregelten Ausgabengrenzen, über die der Bürgermeister ohne Zustimmung der Gemeindevertretung entscheiden darf, von bisher 500.-- € auf nunmehr 1.500.-- € anzuheben. Begründet wird der Antrag der CDU-Fraktion damit, daß die bisherige Ausgabengrenze von 500.-- € nicht mehr zeitgemäß sei. Der Antrag der CDU-Fraktion ist dieser Vorlage in Kopie beigefügt.
Beigefügt ist ferner ein Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung, der vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch die Gemeindevertretung die durch die CDU-Fraktion beantragten Erhöhungsbeträge auf 1.500.-- € enthält.
Betroffen in der Hauptsatzung / 2. Änderungssatzung ist § 2 „Bürgermeisterin oder Bürgermeister“, hier die Nummern
3 (Erwerb von Vermögensgegenständen),
4 (Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen) und
5 (Vergabe von Aufträgen).
Anzumerken ist, daß sich die Ausgaben- bzw. Wertgrenzen als Höchstbeträge auf jeden Einzelfall beziehen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der in den Nummern 3, 4 und 5 geregelten Rechte und Kompetenzen durch den Bürgermeister ist im übrigen, daß entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt der Gemeinde bereitstehen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.