Betreff
Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Gastschüler
Vorlage
SVW/BV/018/2010
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Grundsätzlich gilt, dass Eltern von sogenannten Gastschülern durch die Schulträger lediglich die Kosten zur nächstgelegenen Schule erstattet bekommen. Die darüber hinaus gehenden Beförderungskosten müssen diese Eltern selbst tragen.

 

Um einen weiteren Anreiz zu schaffen, dass Kinder an der Dörfergemeinschaftsschule angemeldet werden, war die Anfrage an den Kreis Plön gerichtet worden, ob ein Schulträger die Möglichkeit hat, für Gastschüler die gesamten Schülerbeförderungskosten zu übernehmen. Das Antwortschreiben des Kreises ist für Sie in der Anlage beigefügt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.