Betreff
Beschluss über die Gültigkeit des Bürgerentscheids vom 14.03.2010 in der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/018/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Für das Verfahren eines Bürgerentscheids gelten die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechend. Das bedeutet, dass der nach der letzten Kommunalwahl gewählte Wahlprüfungsausschuss die Gültigkeit des Bürgerentscheids von Amts wegen vorprüft sowie über Einsprüche gegen die Gültigkeit berät. Über die Gültigkeit des Bürgerentscheids entscheidet gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz abschließend die Gemeindevertretung. 

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat am 23.06.2010 getagt. Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids sind nicht eingegangen. Bei der Sichtung der Unterlagen gab es keinerlei Anlass, Zweifel an der richtigen und ordnungsgemäßen Ergebnisermittlung zu haben.

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat daraufhin folgende Feststellungen getroffen:

 

  1. Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheids keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.

 

  1. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat daher der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den Bürgerentscheid vom 14.03.2010 in der Gemeinde Bendfeld für gültig zu erklären.