Betreff
Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Plön für den Haushalt 2010 -Finanzielle Auswirkungen-
Vorlage
LABOE/BV/245/2010
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Plön hat mit Verfügung v. 20.05.2010 gem. § 85 Abs. 2 Gemeindeordnung den Teilbetrag des in der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe dargestellten Gesamtkreditbedarfes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit  152.900,00 € genehmigt.

 

Damit entsteht im Vermögenshaushalt eine Unterfinanzierung i.H.v. 50.000,00 €.

 

Die Amtsverwaltung hat für die Sitzungen des FWA am 03.06.2010 und des BAU am 08.06.2010 Vorschläge unterbreitet, wie diese Unterfinanzierung ausgeglichen werden könnte.

 

Der FWA hat darüber beraten und alternative Vorschläge erarbeitet und wie folgt beschlossen:

 

a)       Vorschlag Herr Wimber für die CDU-Fraktion:

 

Kein Abbruch Haus I                                                                                   Einsparung             30 T€

Kein Parkplatzbau                                                                            Einsparung             35 T€

Absetzen d. HHReste mit JR 2010 Resteabwicklung B-Plan 18            Einsparung rd.17 T€

 

b)      Vorschlag Herr Schnoor für die LWG-Fraktion:

 

Abbruch Haus I                                                                                   Einsparung         0 T€

Kein Parkplatzbau                                                                            Einsparung             35 T€

Absetzen d. HHReste mit JR 2010 Resteabwicklung B-Plan 18            Einsparung rd.17 T€

Zu a)

Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Zu b)

Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Damit ist der Vorschlag a) beschlossen und wird in einen zu erstellenden Nachtragshaushalt eingearbeitet.

 

In Zusammenhang mit der Erstellung eines 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan für den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe wäre diese Einarbeitung in den zwangsläufig zu erstellenden Nachtragshaushalt der Gemeinde Laboe erfolgt.

 

Der Tagesordnungspunkt „1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe“ wurde in der Sitzung der WHTS abgesetzt, mit der Folge, das auch ein Nachtrag zum Gemeindehaushalt nicht erstellt werden braucht.

 

Allerdings sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für ein einwandfreies Verwaltungshandeln diese Beschlusslage durch einen GV-Beschluss gefestigt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hhstellen

 

3100.94000 Abbruchkosten  Haus I                         

6800.96100 Schaffung öffentl. Parkplätze       

 

in einem zu erstellenden 1. Nachtrag zum Gemeindehaushalt 2010 auf HHansatz 0,00 €

zu setzen.

 

Bis dahin ergeht für diese HHstellen eine Haushaltssperre.

 

Die HHreste bei den Hhstellen            6150.96100 Restabwicklung B-Plan 18

                                                            6150.96200 B-Plan 18,Arpsche Koppel

werden mit der JR 2010 abgesetzt.