Betreff
Gebührenkalkulation Regenwasser für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 - 31.12.2012
Vorlage
PRASD/BV/016/2010
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Prasdorf betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung in ihrem Gemeindegebiet als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2012, die unter Berücksichtigung des Jahresrechnungsergebnisses 2009 sowie der zu erwartenden Kosten des Jahres 2011 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2011 vorgenommen werden muss.

 

Die Kalkulation beinhaltet jetzt auch Entwässerungskosten, die aufgrund der geschlossenen Vereinbarung an die Gemeinde Probsteierhagen zu entrichten sind. Die Höhe allerdings ist mir derzeit nicht bekannt. Angenommen wurde ein Betrag für die Straßenentwässerung von 2.000 € und für die Grundstücksentwässerung von 2.700 €.

 


Anlagenverzeichnis:

Gebührenkalkulation

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2012 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer  Benutzungsgebühr von 0,43 €/m².