Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Marina Wendtorf"
Vorlage
WENDT/BV/147/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet der Marina Wendtorf ist am 04.02.2015 In Kraft getreten. In den Sondergebieten „Ferienwohnen und Segelsport“ sowie „Segelsport und Werft“ ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass der Bau von Garagen und Carports nicht zulässig ist. Es wurde nun beantragt, auf einem Parkplatz im Sondergebiet „Ferienwohnen und Segelsport“ ein Solar-Carport-System zu bauen. Da Carports und Garagen grundsätzlich in allen Sondergebieten nicht zulässig sind, ist auch ein Solar-Carport-System nicht zulässig und eine einzelne Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes kann nicht erteilt werden.

 

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und stark steigender Energiekosten ist der Bau und damit die Nutzung von Solar-Carport-Systemen sehr sinnvoll. Auch die E-Mobilität soll schnellstmöglich weiter ausgebaut werden, in absehbarer Zeit sollen Verbrennungsmotoren, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, nicht mehr zulässig sein. Bei den Solar-Carportsystemen können die Akkus der parkenden Fahrzeuge direkt mit grünem Strom geladen werden, was sich in der CO-2-Bilanz weiter positiv auswirken wird.

 

Um Solar-Carport-Systeme in den Sondergebieten des Bebauungsplanes zuzulassen, muss der Bebauungsplan Nr. 2 mit einer 9. Änderung überplant werden. Erforderlich ist jedoch lediglich eine textliche Ergänzung, sodass das Verfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden kann.

 

Es wird nun empfohlen, zunächst den Aufstellungsbeschluss für eine 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu fassen, mit dem Ziel, Solar-Carport-Systeme in den Sondergebieten „Ferienwohnen und Segelsport“ sowie „Segelsport und Werft“ zuzulassen.


Anlagenverzeichnis:

 

Produktbeschreibung eines Solar-Carport-Systems


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Marina Wendtorf“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren ist gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle erteilt.