Betreff
Wahl eines weiteren Vertreters/einer weiteren Vertreterin in die Schulverbandsvertretung des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SCHÖN/BV/133/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Frau Langner war Mitglied in der Schulverbandsvertretung des Schulverbandes Probstei. Diese Wahlstelle ist daher neu zu besetzen.

 

Die Wahl in die Schulverbandsvertretung erfolgt nach § 9 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit der Schulverbandssatzung durch die Gemeindevertretung. Gemäß § 5 Abs. 2 der Schulverbandssatzung entsendet die Gemeinde Schönberg neben den gesetzlichen Vertretern insgesamt 11 weitere Vertreter in die Schulverbandsvertretung. Scheidet während der Wahlzeit ein weiterer Vertreter aus, wird der Nachfolger nach § 40 Abs. 3 GO (Meiststimmenverfahren) gewählt, es sei denn eine Fraktion verlangt, dass alle Wahlstellen von weiteren Vertretern neu besetzt werden. Wählbar ist jede Person, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt. Für Frau Langer ist daher durch die Gemeindevertretung eine Ersatzperson zu wählen, die den Status „Gemeindevertreter“ oder „bürgerliches Mitglied“ haben kann.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Frau Katharina Klein, Stakendorfer Tor 28, vor.