Betreff
Wahl eines stellv. Mitglieds für den Sozialausschuss
Vorlage
SCHÖN/BV/129/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Frau Langner war stellv. Mitglied im Sozialausschuss. Diese Wahlstelle ist daher neu zu besetzen.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Gewählt werden kann ein Gemeindevertreter oder ein Bürger, der zur Gemeindevertretung wählbar ist.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Dr. Malte Raetzell vor.