Sachverhalt:
Entsprechend dem Kooperationsvertrag zwischen Tourismusverband Probstei und Gemeinde Ostseebad Laboe bestimmt die Gemeinde für den gemeinsamen Beirat neben der Bürgermeisterin einen weiteren Vertreter. Er muss noch von der Gemeinde bestimmt werden.
§7
Beirat
(1) Gemeinde und TVP bilden einen gemeinsamen Beirat.
Dieser besteht
aus der Bürgermeisterin und dem Vorsitzenden des TVP und
jeweils einem weiteren Vertreter der Vertragsparteien. Die
einzustellende
Person (§ 2 Abs. 2) nimmt an den des Beirates teil, hat
jedoch kein Stimmrecht
Beschlussvorschlag:
Für den gemeinsamen Beirat von Tourismusverband Probstei und Gemeinde Ostseebad Laboe wird für die Gemeinde neben der Bürgermeisterin als weiterer Vertreter der Werkleiter / die Werkleiterin bestimmt.