Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb hat aus Vorjahren gegenüber der Gemeinde Ostseebad Laboe Forderungen i.H.v. 701.495,73 €. Diese resultieren aus verschiedenen Rechtsgeschäften u.a. aus der Übertragung des Ehrenmalparkplatzes 1 vom Tourismusbetrieb bzw. vom Hafenbetrieb an die Gemeinde.
Tlw. können die Forderungen mit erbrachten Leistungen der Gemeinde verrechnet werden.
Solche Leistungen sind z.B. :
Grund und Boden Zollgebäude = bei dem Grundstück Börn 2 handelte es sich um ein
Erbbaugrundstück .
Grundstückseigentümer = Gemeinde Laboe,
Erwerb des Gebäudes durch den Tourismusbetrieb
vom Bundesvermögensamt, daher Verrechnung des Grundstückswertes mit der Forderung.
Leistungen Bauamt für Zollgebäude = die Gemeindeverwaltung hat für den Umbau des
Zollgebäudes zur Touristinformation Ing.-
Leistungen erbracht, die monetär nicht
ausgeglichen wurden. Daher erfolgt eine
Verrechnung mit der Forderung.
Leistungen Bauamt für Dünenlandschaft = s. vorstehende Begründung.
Andere Forderungen wurden wurden bezahlt.
Die Aufstellung dient der Vereinfachung und Klarstellung .
Der WHTS hat sich in seiner Sitzung am 07.10.2009 für die von Frau Nack vorgelegte Verrechnungsberichtigung ausgesprochen.
Anlagenverzeichnis:
Verrechnungsauflistung zum31.12.2008, 3 Seiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verrechnungsberichtigung gem. Aufstellung zum 31.12.2008.