Für
das Verfahren eines Bürgerentscheids gelten die Bestimmungen des Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechend. Das
bedeutet, dass der nach der letzten Kommunalwahl gewählte Wahlprüfungsausschuss
die Gültigkeit des Bürgerentscheids von Amts wegen vorprüft sowie über
Einsprüche gegen die Gültigkeit berät. Über die Gültigkeit des Bürgerentscheids
entscheidet gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz abschließend die
Gemeindevertretung.
Der Wahlprüfungsausschuss hat am 11.02.2010 getagt. Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids sind nicht eingegangen. Bei der Sichtung der Unterlagen gab es keinerlei Anlass, Zweifel an der richtigen und ordnungsgemäßen Ergebnisermittlung zu haben.
Der Wahlprüfungsausschuss hat daraufhin folgende Feststellungen getroffen:
- Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheids keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.
- Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.
Der Wahlprüfungsausschuss hat daher der Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgerentscheid vom 13.12.2009 in der Gemeinde Höhndorf für gültig zu erklären.